Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 10

Mit der Zusammenfassung der Wiedergutmachungsverfahren der Fürstenberg-Söhne nach dem 2. Weltkrieg wollen wir die Geschichte der Familie beenden. Dabei stellt sich – nicht nur für die Nachkommen von Sally Fürstenberg – die Frage, ob mit den prozessualen Ergebnissen eigentlich eine Wiedergutmachung erlittenen Unrechts erreicht wurde, oder ob die finanzielle Kompensation nur dieses Unrecht verschleierte; dann wäre, wie wir oben (Teil 8) diskutiert haben, der Begriff der Restitution (der Wiederherstellung des finanziellen Status quo ante), der angemessenere Begriff. Zu unserer Überraschung hatte diese Diskussion bereits in den 1950er Jahre eingesetzt und war ihm allzeit immanent. Dazu im Folgenden ein längerer Textausschnitt von 1990 (58).

„Der unselige Begriff ´Wiedergutmachung`

In den Gründerjahren der Bundesrepublik haben gerade solche Politiker den Wiedergutmachungsbegriff hochgeschätzt, die klarer als andere erkannten, dass die Deutschen sehr viel zu ersetzen, zu bezahlen und zu sühnen hatten. Adolf Arndt oder Carlo Schmid, Franz Böhm oder Theodor Heuss sahen in diesem Sprachgebrauch ein Zeichen der Anerkennung von Schuld und Verbrechen und einen moralischen Appell, um die Selbstbezogenheit und Teilnahmslosigkeit des überwiegenden Teils der deutschen Bevölkerung zu überwinden. Dabei schwang die Idee einer deutschen Selbstreinigung mit, die Bundespräsident Heuss auf die Formel brachte: Es gelte nicht zuletzt, „sich selber wieder gut zu machen“. 

Ein Streiter für die Sache der Verfolgten, der Unionsabgeordnete Franz Böhm, erläuterte 1954 die zeitgenössische Semantik so: ´Wen die Grausamkeiten der Hitlerzeit damals, als sie verübt wurden, entsetzten, wer mit den Opfern fühlte, wer, wenn er konnte, zu helfen suchte, dem ist heute die Wiedergutmachung Herzenssache. Wer aber damals mit Hitler sympathisierte, wer jeden, den die Gestapo abholte, für einen Feind, Übeltäter oder Schädling hielt oder wer sich auch nur beim Anblick all der Herzlosigkeit und Brutalität mit dem Satz tröstete: wo gehobelt wird, da fallen Späne, für den ist heute die Wiedergutmachung ein Ärgernis.`

In unserer Gegenwart verhält es sich gerade umgekehrt: Je stärker der Zivilisationsbruch von Auschwitz in das Zentrum deutscher Erinnerungskultur getreten ist, um so mehr ist der Wiedergutmachungsbegriff zum Ärgernis geworden. Vielen gilt er als ´unerträglich verharmlosend`. Die Abwehr ist verständlich, auch deshalb, weil es immer problematisch ist, einem Diskursbegriff der Zeitgenossen die historiografische Deutungshoheit zu überlassen. Doch sollte man sich vor dem anachronistischen Fehlschluss hüten, den frühen Protagonisten der Wiedergutmachung sei es nur um eine Art Schadensabwicklung gegangen.

Wenn heute an diesem Begriff festgehalten wird, dann primär aus pragmatischen Gründen. Wie keine andere Sammelbezeichnung rückt er einen Gesamtkomplex in den Blick, der sich in fünf Felder unterteilen lässt. Es handelt sich, erstens, um die Rückerstattung von Vermögenswerten, die den NS-Verfolgten entzogen worden sind, und, zweitens, die Entschädigung für Eingriffe in die Lebenschancen wie den Verlust an Freiheit, Gesundheit, beruflichem Fortkommen. Zu den einschlägigen Gesetzen traten, drittens, Sonderregelungen auf verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere in der Sozialversicherung. Die juristische Rehabilitierung, viertens, stand vor der Aufgabe, Unrechtsurteile zu beseitigen – vor allem in der Strafjustiz, aber auch Unrechtsakte wie die Ausbürgerung oder die Aberkennung akademischer Grade sind zu bedenken. Diese vier Bereiche betrafen das innerdeutsche Recht. Aber die Verfolger haben Staatsgrenzen niedergerissen, Terror nach außen getragen und Millionen von Ausländern in das Deutsche Reich deportiert. Das Thema hat somit auch, fünftens, weite internationale Dimensionen, die den Hintergrund für eine Reihe von zwischenstaatlichen Abkommen bilden“ (58).

War die Wiedergutmachung der Fürstenbergs nur Schadensabwicklung oder mehr?

Versucht man, die verschiedenen Wiedergutmachungsprozesse der Familie Fürstenberg bezüglich ihrer Ergebnisse zusammenzufassen, so ergibt sich folgendes Bild:

1. Aus den beiden hier ausführlicher diskutierten Verfahren (Teil 8 und Teil 9) ergeben sich finanzielle Zahlungen an die Familie in der Größenordnung von 1.2 Millionen DM.

2. Von den übrigen Immobilien der Familie zum Zeitpunkt ihrer Vertreibung (1938) wurde die Lützowstraße 60 offenbar vor einer Enteignung im Frühjahr 1938 an das Finanzministerium (Abteilung Militär) verkauft. Nimmt man einen Bodenwert von 20-40€/qm an (59), kann man vermuten, dass das Grundstück nebst Wohnhaus zu diesem Zeitpunkt und mindestens zu diesem Preis verkauft wurde und dieses Geld den Fürstenbergs auch zur Verfügung stand – sonst hätten sie zu Recht dafür Wiedergutmachung verlangen können.

3. Die Immobilien Leipzigerstraße 72/73 und Niederwallstraße 13/14 lagen nach dem Krieg in Ost-Berlin, die DDR hat sich an der Wiedergutmachung nicht beteiligt – sie sahen sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Für diese Immobilien wurde daher wohl kein Rückerstattungsanspruch erhoben.

4. Für die Immobilie Wassertorstraße 3 wurde am 6. Januar 1954 ein Rückerstattungsantrag von 1950 zurückgezogen (60), da das Grundstück zurückgegeben wurde. Laut Bauakten (61) war das Haus 1934 für 19.000 RM aus einer Versteigerung erstanden und hatte einen Verkehrswert von etwa 24.000 bis 26.000 RM. Es war nach dem Krieg noch nahezu vollständig bewohnbar, nur eine Werkstatt im Hof war vollständig zerstört.

5. Das gleiche galt für das Grundstück Lietzenburgerstraße 13, über das es keine Wiedergutmachungsakte gibt. Laut Räumungsakte von 1949 (62) war das Grundstück 1600qm groß und zu 26% beschädigt (nur Quergebäude, das Vorderhaus war bewohnt).

Wie hoch war der Grundwert, und wie verhielt sich dies zu den Werten um 1955?

Die Kaufkraft einer Reichsmark vor dem Krieg (1938) entspricht einer Kaufkraft von 4,7€ heute (63), aber das sagt uns wenig über den Wert der RM vor nunmehr 90 Jahren, 20 Jahre nach der Restitution, 1956, außer vielleicht einem etwa 10:1 Verhältnis von RM:DM. Dem entspricht aber sehr genau eine andere Kalkulation: Der VbK bewertete den Kaufpreis für Grund und Gebäude Lützowplatz 9 (370.000 RM) im Jahr 1956 mit 37.000 DM (37). 

Das vom Landgericht veranlasste Gutachten des Dipl.-Ing. Enderlein vom 23. Juli 1953 im Wiedergutmachungsprozess Fürstenberg gegen den VbK (59, Bl. 58-72) bezifferte den Bodenwert der etwa 1800qm, die der VbK 1938 erworben hatte, mit 58.000 RM, und das Gebäude mit 228.000 RM, zusammen also etwas mehr als die bezahlten 370.000 RM. Gegenüber dem Gebäudewert, der sich im Jahr 1953 durch die Zeit, aber auch durch das Ausmaß der Zerstörung 1943 gegenüber 1938 verringert hatte, war der Bodenwert praktisch gleichgeblieben und wurde im Gutachten mit 50.000 DM angenommen (59, Bl. 71).

Nehmen wir also der Einfachheit halber an, dass die beiden Grundstücke zu 4. und 5. im Jahr 1956 zusammen einen Grundwert von etwa 50.000 DM hatten, dann beläuft sich die Gesamtsumme der finanziellen Restitution für die Familie Fürstenberg auf etwa 1.25 Millionen DM im Jahr 1960, und dies entspricht etwa dem zehnfachen Wert (12,5 Mio. RM) im Jahr 1938.

Die Fürstenbergs (Sally, Paul und Sophie Fürstenberg) hatten im Rahmen ihrer Vermögenserklärungen 1938 (s. Teil 7) in der Größenordnung von ca. 7 Millionen RM angegeben, die im Ausland angelegten Vermögenswerte nicht mitgerechnet. Da auch das Vermögen von Fritz Fürstenberg und seiner Firma Reveillon in Amsterdam 1942 durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde, und die Firma Reveillon in London durch deutsche V2-Bomben zerstört wurde (wofür es vor Ort keine Kompensation gegeben haben dürfte), lässt sich das Vermögen der Familie 1938 auf mindestens 10 Mio. RM schätzen und entspricht somit von der Kaufkraft ungefähr der Restitutionssumme von 1.25 Mio DM im Jahr 1960. 

Es muss an dieser Stelle aber daran erinnert werden, dass Vermögenden, insbesondere mit Immobilienbesitz, im Rahmen des Lastenausgleichs (1952) (64) ebenfalls erhebliche finanzielle Abstriche ihres Vermögens hinnehmen mussten, wenngleich gestreckt auf viele Jahre, wozu auch der Entzug von Vermögen und Immobilien im Machtbereich der DDR gehörte, den auch sehr viele haben hinnehmen müssen. Und „last but not least“: Hätten die Fürstenbergs nicht die finanziellen Möglichkeiten gehabt, wären sie, so makaber das klingt, vermutlich wie viele weniger vermögende Juden Opfer des NS-Terrors geworden und ermordet worden.

War die Lösung der Wiedergutmachungsprozesse also gerecht?

Da wir darauf keine befriedigende Antwort finden können, sollen am Schluss die Söhne von Sally Fürstenberg selbst zu Wort kommen. In einem Zeitungsartikel im „Tagesspiegel“ vom 17. März 1954 (65) (Bild 1) berichtet der Reporter (G.L.) über ein soeben stattgefundenes Treffen mit zwei der Gebrüder Fürstenberg – bei denen es sich möglicherweise um Fritz aus den Niederlanden und Ulrich aus Ägypten handelt, von denen wir aus anderen Quellen wissen, dass sie gelegentlich in Berlin bzw. auf der Frankfurter Messe waren. Sie hatten offenbar auf der Durchreise in Berlin Station gemacht, vermutlich auch, um im Prozess auszusagen. Zum Zeitpunkt dieses Besuches aber waren die Prozesse noch keineswegs beendet, sondern noch mehr als sechs Jahre von den oben beschriebenen Ergebnissen entfernt.

Bild 43: Artikel im Tagesspiegel vom 17. März 1954

Das Treffen fand in einer Villa im Grunewald statt, und die beiden „plauderten … bei einer Tasse Tee von ihren Erlebnissen, in den letzten zwanzig Jahren: Verfolgung, Emigration, Aufbau von Geschäften in Kairo, Alexandrien, Rhodesien und Amsterdam, erneute Flucht, Internierung in der Schweiz mit Lagerleben, Gefängnismauern, gewaltsamer Trennung der Familie und schließlich wieder geschäftliche Erfolge in Europa und in Afrika. Lächelnd, mit verbindlichen Handbewegungen, geht man von diesen angedeuteten Reminiszenzen, als wolle man die Gesprächspartner damit nicht belasten, zur Gegenwart über“ und deutet an, dass sie zukünftig vielleicht auch am Kurfürstendamm in Berlin wieder ein „Haus der Geschenke“ eröffnen möchten, „wenn die gegenwärtigen Restitutionsverhandlungen günstig verlaufen„. Auch wenn sie das am Ende vielleicht gewesen sind, Jahre später waren vermutlich die Bedingungen für einen Neubeginn ungünstig, die Preise für Immobilien am Ku-Damm zu hoch, und alle Beteiligten um Jahre älter und um Erfahrungen reicher.

Literatur

58. Quelle: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/162883/wiedergutmachung-in-deutschland-1945-1990-ein-ueberblick/

59. Akte im Landesarchiv Berlin (LAB): B Rep. 025-05 Nr 204/49 Nr. 5725/50. 

60. LAB: B Rep. 020-02 Nr. 2138/51, Blatt 2.

61. LAB: B Rep. 206 Nr. 4619 (Bauakte Wassertorstraße 3).

62. LAB: B Rep. 207-01 Nr. 971 (Abräumakte Lietzenburger Str. 13).

63. Deutschen Bundesbank: Kaufkraftäquivalenten historischer Beträge in deutschen Währungen seit 1810 – Gulden, Taler, Mark, Reichsmark, D-Mark (Stand: Januar 2022; siehe: https://www.bundesbank.de/resource/blob/615162/13c8ab8e09d802ffcf2e5a8ae509829c/mL/kaufkraftaequivalente-historischer-betraege-in-deutschen-waehrungen-data.pdf).

64. https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz.

65. Tagesspiegel vom 17. März 1954.

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 9

Im Wiedergutmachungsverfahren Fürstenberg gegen die Firma Reiwinkel „Haus der Geschenke“ bzw. gegen dessen Kommanditisten Walter Koch war die Ausgangssituation eine etwas andere: 

Die Firma Reiwinkel im und nach dem Krieg

Das Geschäft in der Leipziger Straße 72-73 bis zur Niederwallstraße 13 war zwar im Krieg erheblich beschädigt worden (Bild 41), lag aber nach dem Krieg im sowjetischen Sektor der Stadt, und die Sowjets haben die Restitutionsanordnungen der westlichen Militärbehörden nicht mitgetragen; die 1949 gegründete DDR sah sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und hat daher die Wiedergutmachungsregelungen ebenfalls nicht für sich akzeptiert: die entsprechenden Gebäude und Grundstücke gingen vermutlich in Staatseigentum über (36).

Bild 41: Foto des Geschäftes der Firma Rosenhain in der Leipziger Straße 72/73 aus dem Jahr 1945. Hinter dem Haus rechts von Rosenhain sieht man die ebenfalls kriegsbeschädigten Kollonaden. Zum Vergleich siehe die Bilder 20 und 21 im Teil 5 (Quelle: Albert Rosenhain Collection im Leo-Baeck-Institut New York, Archiv Nr. AR 3272: mit freundlicher Genehmigung).

Das Geschäft am Kurfürstendamm 230/232 (Bild 42) war durch Bomben 1943/4 zerstört worden, Teile des Warenlagers im Wert von 170.000 Mark waren vor den anrückenden russischen Truppen gen Westen gebracht worden und landeten schlussendlich im niedersächsischen Bückeburg (zwischen Hannover und Bielefeld) im britischen Sektor, wo sie teilweise von der Armee bzw. der Luftwaffe 1945 beschlagnahmt worden war (49, Bl. 8f). Ein separates Klageverfahren der Fürstenbergs gegen diese Beschlagnahmung wurde dem Hauptverfahren zugeschlagen.

Bild 42: Das Geschäft „Rosenhain, Haus der Geschenke“ am Kurfürstendamm im Jahr 1936 (Beflaggung für die Olympischen Spiele) (Quelle: Albert Rosenhain Collection im Leo-Baeck-Institut New York, Archiv Nr. AR 3272: mit freundlicher Genehmigung).

Der Reiwinkel-Teilhaber Ludwig Reisse war am 7. Mai 1943 aus der Firma ausgeschieden, und der Teilhaber Fritz Grawinkel war am 11. August 1944 bei einem Bombenangriff in Berlin ums Leben gekommen. Seine Witwe Gertrud Grawinkel lebte bei Kriegsende in Erkelenz (bei Düsseldorf) und registrierte am 9. Dezember 1957 die Firma Reiwinkel in Düsseldorf (Königsallee 98), aber schon zwei Jahr später überlies sie die Firma Reiwinkel Walter Koch allein, der sie im Jahr 12. November 1959 zurück nach Berlin verlegte, jetzt mit seiner Frau Hildegard geborene Hoffmann als Geschäftsführerin (50). Bis 1964 versuchte die Firma noch, in Berlin Geschäftsräume am Kurfürstendamm anzumieten oder zu kaufen, dann wurde sie auf Drängen der Industrie- und Handelskammer (51, Bl. 5,18,25,27) am 12. Dezember 1964 im Handelsregister gelöscht (52). In dieser ganzen Zeit lief gegen Koch und die Firma der Wiedergutmachungsanspruch der Fürstenbergs. Die wurde auch in diesen Verfahren durch den Rechtsanwalt (RA) Hans-Georg Tovote, Berlin vertreten, der ihr Familienanwalt bereits vor dem Krieg war und der auch der Testamentsvollstrecker für das Testament von Gustav Fürstenberg war (siehe Teil 6). Walter Koch wurde vom Rechtsanwalt (RA) Hermann Reuss aus Berlin vertreten.

Die gleichen Argumente, ein ähnlicher Ton

Die Ausgangssituation war, wie gesagt, eine andere und weitaus klarer: Der Prozess der Arisierung („Entjudung“ wurde dies in der Zeit genannt) war, anders als bei Kauf des Wohnhauses durch den VbK, mit dem Ziel gemacht worden, jüdische Gewerbebetriebe zu enteignen, und dafür wurden „arische“ Käufer gesucht, die nach Möglichkeit den Gesamtkomplex und nicht nur Teile davon übernehmen sollten und wollten. Dass, wie im Falle von Walter Koch, dabei auch noch Devisen (englische Pfund) in die deutsche Kriegskasse kamen, war keineswegs von Nachteil, ganz im Gegenteil. Und dass Walter Koch und sein bislang unbekannter Bruder in England zu diesem Zeitpunkt und kurz vor dem Krieg nicht wohlgelitten waren, hatte schon die deutsche Handelskammer in London bestätigt (siehe oben Teil 6). Wären sie mit ihrem Geld bis nach Kriegsausbruch September 1939 in England geblieben, wäre nicht nur ihr Geldtransfer nach Deutschland unmöglich geworden, sondern sie wären vermutlich auch als „Alien enemies“ in England interniert worden.

Walter Koch hatte im Übrigen „vorgesorgt“: Noch bevor Klagen der Familie Fürstenberg 1949 aktenkundig wurde, hatte in seinem Auftrag ein Wirtschaftsprüfer namens Dr. habil. Waldemar Koch, Berlin (Bayrische Straße 6), am 26. Juni 1948 ein 61-Seiten langes Gutachten (nebst 48 Seiten Dokumentenanhang) erstellt (53), in dem all die Argumente, die auch später im Wiedergutmachungsverfahren aufgefahren werden, bereits prophylaktisch und im Sinne des Walter Koch abgehandelt werden. Dieses Gutachten spielt allerdings im späteren Prozess kaum keine Rolle, nicht zuletzt, weil es ein Parteiengutachten war, das zwei Jahre vor Prozessbeginn erstellt wurde – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 

Ohne auch nur die Vorgeschichte der Firma Reiwinkel in Betracht zu ziehen, widerspricht RA Reuss dem Rückerstattungsanspruch (am 27. Oktober 1950): „Es ist schlechterdings unerfindlich, wie dieser Rückerstattungsanspruch begründet sein sollte. Das Unternehmen in „Firma Reiwinkel ‚Das Haus für Geschenke‘ Reisse & Grawinkel K.G.“ war zu keiner Zeit Bestandteil des Vermögens der Antragsteller oder ihrer Rechtsvorgänger. Daher kann es sich hierbei auch nicht um ihnen entzogenes Vermögen‘ handeln, das ihnen zurückzuerstatten wäre. Was einem Antragsteller niemals gehört hat, kann ihm weder ‚entzogen‘ worden sein noch ‚zurückerstattet‘ werden“ (54, Bl. 5-7) – blauäugiger geht es kaum.

Ein dubioser Charakter: Walter Koch

Sein Mandant, Walter Koch, befand sich zu diesem Zeitpunkt in Wildbad/Schwarzwald (Eiberg 1), aber dem Anwalt lag natürlich das Gutachten Koch (53) vor. Auf dessen Basis behauptete RA Reuss in einem 30-seitigen Schriftsatz vom 24. Oktober 1950 (55, Bl. 111-125) unter anderem, dass er gemäß den Vorschriften des Militärgesetzes Nr. 59 (56) belegen kann, dass die Fürstenbergs einen angemessenen Kaufpreis erhalten haben, dass sie darüber frei verfügen konnten, und dass Walter Koch „in besonderer Weise und mit wesentlichem Erfolg den Schutz der Vermögensinteressen“ der Fürstenbergs wahrgenommen hat, insbesondere durch Mitwirkung bei der Übertragung ihres Vermögens ins Ausland (55, Bl. 112f). Ferner wird behauptet, dass die Übernahme der Firma Rosenhain durch Koch und zwei Kompagnons im Jahre 1938 ein reines Verlustgeschäft gewesen sei: Statt den 57.000 britischen Pfund, die 1938 einem Devisenwert von etwa 2,5 Millionen Reichsmark (RM) entsprachen, hätte Koch in das Geschäft – direkt und indirekt – rund 6 Millionen RM investiert (55, Bl. 114); dem ständen übertragene Sachwerte in Höhe von netto 4,3 Mio. RM gegenüber. Auch hätte Walter Koch in England mit den investierten 57.000 Pfund weit mehr Profit machen können, hätte er die Aktien nicht verkauft, und die übernommene Firma Rosenhain habe im Übrigen in den Jahren zuvor nur Verluste eingefahren – daher, so der Tenor, habe er den Fürstenbergs, die sich schließlich an ihn gewandt hatte, eigentlich nur einen Gefallen getan mit der Übernahme der Firma. Dass ihnen das Geld nicht ausgezahlt worden sei, sei schließlich eine Angelegenheit der deutschen Behörden gewesen: rückständige Steuerzahlungen einerseits, Verhinderung von Geldtransfer ins Ausland andererseits, jenseits von politisch motivierten Strafzahlungen für Juden wie der Reichsfluchtsteuer und den sogenannten „Sühnezahlungen“ nach der Reichspogromnacht – dafür sei Koch nicht verantwortlich zu machen. RA Tovote hatte dieser Argumentation zuvor widersprochen (55, Bl. 78-110), führte die monatlichen Mieteinahmen der Augsburger Straße 34 an und die Gewinne von Rosenhain, die Steuerpflichten von Rosenhain, und korrigierte Angaben zum Verlauf der Gespräche und Transaktionen 1938, zur Übernahme der holländischen Firma Reveillon 1942 und vieles mehr. 

Die Rückübertragung und die Rücknahme der Rückübertragung

Die Argumentation von RA Reuss verfing bei Gericht nicht, und es deutete sich früh an, dass das Kammergericht, im Hinblick auf das Grundstück Augsburger Straße 34, eine Teilentscheidung (Rückübertragung) für möglich hielt. Auf diesem Grundstück stand ein nicht-beschädigtes Wohnhaus, das bis zu diesem Zeitpunkt auch Mieteinnahmen hatte und einen Grundwert vom 110.000 RM. Mit Datum vom 7. November 1950 erließ die Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Berlin eine Teilentscheidung über eine Rückübertragung des Grundstücks unabhängig von Fragen in der Hauptsache mit sofortiger Wirkung (55, Bl. 141). Die Umschreibung im Grundbuch auf die Familie Fürstenberg wurde angeordnet, die dort eingetragene Hypothek blieb bestehen. In einer Ergänzung zum Urteil notierte der vorsitzende Richter, dass RA Tovote zusätzliche Urkunden und Abschriften in einer „grünen Sammelmappe“ zu den Akten gegeben habe (55, Bl. 142) .

In einer ausführlichen Stellungnahme mit sofortiger Beschwerde gegen dieses Urteil machte Kochs Rechtsanwalt Reuss erheblich verfahrensrechtliche Bedenken, unter anderem im Hinblick auf die „grüne Mappe“ geltend (55, Bl. 177ff), die dem Gericht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung überreicht worden sei (55, Bl. 180). Diese Argumentation veranlasst das Gericht, den Beschluss mit Datum vom 20. Mai 1952 wieder zurückzunehmen (55, Bl. 260) und in der Hauptsache weiter zu verhandeln.

In der Hauptsache (55, Bl. 260-277; 56; 57) ging es dann um zwei Argumentationslinien: Zum einen um die Frage, ob und warum die Fürstenberg Familie kein Geld aus dem von Koch bezahlten Kaufpreis bekommen habe, sondern dieser von den deutschen Finanzbehörden einbehalten worden war. Zum anderen darum, ob Koch dieses Kaufgeschäft guten Glaubens abgeschlossen habe (so, wie vermeintlich der VbK) oder ob er in Kenntnis der Zwangslage der Familie Fürstenberg gehandelt habe. Beide Parteien nutzen die wenigen Gerichtstermine ausgiebig, entweder die vielen dokumentarischen Belege aus der Arisierungsgeschichte 1938 (s. oben, Teil 6) zu präsentieren (RA Tovote), oder die finanzpolitischen und ökonomischen Implikationen des Erwerbs 1938 zu diskutieren, mit Gutachten von Bank- und Finanzexperten (RA Reuss, dem inzwischen weiterer Rechtsanwälte zur Seite standen, RAe Osthoff und Rapp aus Bielefeld).

Da uns über die persönliche Situation des Walter Koch bislang wenig bekannt ist, und Gerichtsakten diesbezüglich kaum Informationen enthalten, sind wir an dieser Stelle in dieser Frage auf wenige Vermutungen angewiesen. Dazu gehört die oben angeführte Behauptung, dass die Gebrüder Koch ihr in England angelegtes Vermögen im Deutschen Reich in Sicherheit bringen wollten; dazu gehört auch, dass Walter Koch, der in den Arisierungsakte bis 1938 mit einer vagen englischen Adresse (Fulmer, England) auftrat, zwar ausweislich der Akten immer wieder betonte, in England bleiben zu wollen, der aber – da deutscher Herkunft – nach dem Kauf nicht nach England zurückkehrte, sondern seinen Wohnsitz in Berlin nahm. Die wenigen biografischen Informationen, die wir bis heute erhaben sammeln können, sprechen ebenso dafür.

Die finale Entscheidung der Kammer zur Rückerstattung (55, Bl. 260ff) wurde vom Obersten Restitutionsgericht Berlin (ORG) (56, Bl. 12-23) am 13. Juli 1955 bestätigt, aber auch korrigiert: Die Rückerstattung habe an die wieder existierte frühere Eigentümerin des streitigen Grundstücks, die Wohnstätte Kurfürstendamm AG zu erfolgen und nicht an die derzeitigen Mitglieder der Familie Fürstenberg (56, Bl. 23).

Auch hier wird hinter verschlossenen Türen verhandelt

Wie im Prozess gegen den VbK wird auch im Prozess gegen Walter Koch parallel zum Gerichtsverfahren quasi „privat“ weiterverhandelt (43: Bl. 163), und auch hier kommt es überraschend und im letzten Moment zu einem Vergleich, den die Parteien am 6. November 1957 dem Gericht zur Kenntnis geben (57, Bl. 117-119). 

Danach zahlte Walter Koch der Familie Fürstenberg den Betrag von 1.095,800 DM, im Gegenzug verzichtete die Familie Fürstenberg auf alle Ansprüche auf Rückübertragung der Grundstücke Kurfürstendamm, auf Erstattung der Mieteinnahmen, und bestätigte die Löschung der Rückübertragung Augsburger Str. 34. Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz verblieben bei den Fürstenbergs, Treuhänderguthaben aus den drei Grundstücken verblieben bei Walter Koch.

Ende gut – Alles gut?

Im nächsten und letzten Teil der Geschichte werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob dies nun ein gutes oder ein nicht-so-gutes Ende der Geschichte des Hauses Fürstenberg am Lützowplatz ist.

Literatur

49: Akte des Landesarchivs Berlin (LAB): B Rep. 025-06 Nr. 616/51

50: LAB: A Rep 342-02 Nr. 21057,21058

51. LAB: A Rep 342-02 Nr 21056

52. LAB: A Rep 342-02 Nr. 21059, 21061

53. LAB: B Rep 025-04 Nr. 482/49 (4)

54. LAB: B Rep 025-06 Nr. 891/50 

55. LAB: B Rep 025-04 Nr. 482/49 (2)

56. https://de.wikipedia.org/wiki/Militärregierungsgesetz_Nr._59

57. LAB: Akte B Rep 025-06 Nr. 482/49 (3)

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 8

Im Wiedergutmachungsverfahren Fürstenberg gegen den Verein Berliner Künstler (VbK) wurden die Angehörigen der Familie Fürstenberg durch den Rechtsanwalt (RA) Hans-Georg Tovote, Berlin vertreten, der ihr Familienanwalt bereits vor dem Krieg war und der auch der Testamentsvollstrecker für das Testament von Gustav Fürstenberg war (siehe Teil 6). Der VbK hatte dem Rechtsanwalt (RA) Georg Graul aus Berlin Vollmacht gegeben, seine Angelegenheit zu vertreten.

Runde Eins: Der Ton macht die Musik

Den Auftakt machte RA Tovote in seinem Schriftsatz vom 18. Juli 1950, in der er den VbK als „Rechtsnachfolger eines Nazi-Vereins gleichen Namens“ titulierte (41, Bl. 37). Das hat den vermutlich geschmerzt, weil es nicht der Nachfolger, sondern der gleiche Verein war, den es schon seit 1841 gab (siehe Teil 7); der befand sich aber zumindest seit 1938 fest in der Hand der Nationalsozialisten (39). Der Verweis auf die letzte große Ausstellung des Juden Max Liebermann im Jahre 1927, mit dem RA Graul den Vorwurf zurückwies, half da wenig, Legitimation herzustellen (41, Bl. 90). Stattdessen stilisierte sich Graul selbst als „Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahme“ (41, Bl. 87) und bezweifelte gleichzeitig, dass die Fürstenbergs sich 1938 in einer Zwangslage befunden hätten. 

Dem Prinzip nach war alles strittig, was die Fürstenbergs im Wiedergutmachungsverfahren ab 1948 – zehn Jahre nach ihrer faktischen Enteignung – vorbrachten, vielleicht mit Ausnahme des für das Haus bezahlten Kaufbetrages von 370.000 Reichsmark: dass der Verkauf unter Zwang für die Familie stattfand, dass der Kaufpreis unangemessen war, und dass die Familie Fürstenberg dieses Geld nie erhalten habe. Im Originalton des Anwaltes klang das so: „Inwieweit der Grundstücksverkäufer sich wirklich in einer Zwangslage befunden hat oder sich in einer solchen glaubte, kann – und konnte damals – der Verein nicht übersehen. Dem Verein gegenüber ist jedenfalls diese Zwangslage vom Verkäufer selbst durch eine freiwillige Handlung des Verkaufes unterbrochen worden, indem er nicht etwa einen Käufer an sich herantreten ließ, sondern durch einen Makler dem Verein das Grundstück von sich aus zum Kaufe anbot“ (41, Bl. 88). Mit anderen Worten: Echte Opfer verhalten sich passiv, wer sein Schicksal in die eigene Hand nimmt, verliert die Glaubwürdigkeit.

Im Prinzip verfolgen Rechtsanwälte keine eigenen Interessen (jenseits ihrer Gebührenordnung, die sich über den Streitwert bestimmt), sondern drücken mit ihrer Position die Ansicht ihrer Mandanten aus. In den wenigen Unterlagen des VbK, die wir dazu einsehen konnten, findet sich daher der gleiche aggressive Ton, z.B. in dem oben erwähnten Bericht des Vereinsvorsitzenden Arthur Hoffmann an die Mitglieder von 1956 („… da die Gegner behaupten, keinen Pfennig erhalten zu haben, da der Kaufpreis seinerzeit auf ein Sperrkonto gezahlt werden mußte …“) (37).

Interessant ist, dass die Parteien jenseits ihres Gerichtsstreites immer auch parallel direkt miteinander verhandelt hatten und dies den Akten nicht zu entnehmen ist, solange kein Vergleichsvorschlag zu Protokoll gegeben wird. Ein erster solcher Vergleich wurde gerichtsprotokolliert am 7. November 1950, wonach der VbK der Familie Fürstenberg eine Zahlung von 40.000 DM als Nutzungsentschädigung für die Zeit 1938 bis 1943 anbot, um endgültig Eigentümer zu werden – dies nahmen die Fürstenbergs nicht an. In einem privaten Gegenangebot sollte der VbK noch 100.000 DM an die Familie zahlen, um Mitbesitzer des Hauses zu werden – dies lehnt der VbK ab, nachdem klar wurde, dass dies – trotz Zahlung – auch den Verlust des Gebäudes bedeutete (37). Die Parteien erklärten am 19. September 1952 den Vergleich für gescheitert (41, Bl. 130), und die Verhandlungen gingen in die zweite Runde.

Runde Zwei: Alles ist strittig

Strittig aufgearbeitet werden mussten zunächst die Enteignungsdaten von 1938 und finanziellen Regelungen, mit denen das Deutsche Reich sich des Vermögens der Fürstenberg bemächtigt hatte – bis hin zur Frage, ob über den Kaufpreis überhaupt verfügt werden konnte. Dazu legten die Fürstenbergs viele im Arisierungsverfahren angefallenen Dokumente, Verträge und Verordnungen vor, die – mit Sicherheit – dem VbK zu diesem Zeitpunkt erstmals zu Gesicht kamen.

Als das 1953 Gericht erwog, im Rahmen eines Teilbeschlusses eine Rückübertragung des Grundstücks anzuordnen, legte RA Graul letztmalig eine Stellungnahme vor, in der der das Gericht auf die Notwendigkeit eines „gerechten Ausgleichs“ zwischen den Antragsparteien hingewiesen wurde (42, Bl. 133ff) – offenbar war er selbst nicht in der Lage, dies zwischen den Parteien zu vermitteln. Stattdessen trat ein neuer Anwalt, Dr. Walter Fuhrmann, Berlin auf den Plan (42, Bl. 139), der die weitere Vertretung des VbK übernahm (12. November 1953). RA Fuhrmann verwies unmittelbar auf die vergleichbare Situation der Antragsteller Fürstenberg im parallelen Prozess Fürstenberg gegen Walter Koch (s. unten, WGA-2), bei dem eine Teilentscheidung des Kammergerichts über einer Rückübertragung des Grundstücks Augsburgerstraße 34 im Mai 1952 wieder rückgängig gemacht wurde (43, Bl. 260) und warnte davor, RA Tovote argumentierte dagegen und nannte die Rückerstattungspflicht „absolut entscheidungsreif“ (41, Bl. 166). 

Runde Drei: Sanierung oder Abriss nach dem Krieg

Als die Wohnungen im Hause Lützowplatz 9 im Jahr 1954 baupolizeilich gesperrt wurden (41, Bl 174), forderte RA Tovote am 19. Mai 1954 Ortstermin, Sachverständigengutachten und wegen „Gefahr im Verzug“ eine Änderung der Hausverwaltung. Der Ortstermin unter Beteiligung des Architekten Prof. Sagrekow am 10. Juni 1954 ergab hingegen nur einen gesperrten Raum, ansonsten unfertiger Umbauzustand, und die Parteien einigten sich auf erneute Vergleichsverhandlungen. 

Strittig war nach wie vor der Zustand des Gebäudes nach den Bombardierungen 1943, der Grad der Zerstörung und der Aufwand, der zur Nutzung des Gebäudes als Ausstellungsraum betrieben wurde – allein über diese Kosten gibt es fünf Verfahrensbeiakten (44). Es wurden Gutachten zum Bauzustand 1945 eingeholt, die zum Ergebnis kamen, dass die Zerstörung mehr als 60 bzw. „nur“ 44% betrugen – der Unterschied bedeutete Abriss oder Sanierung (45, Bl. 224) (Bild 40). Es wurden unterschiedliche, alte und aktuelle Verkehrswerte des Grundstücks berechnet und vorgetragen (weniger als 150.000 DM versus 210.000 DM und mehr), entstandene Schäden während des Krieges (45, Bl. 291) und die getätigten Auswendungen des VbK vor Ort begutachtet (46, Bl. 58ff), argumentiert, inwieweit sie werterhaltend oder wertsteigernd waren, getrennt nach Kosten in Reichsmark während des Krieges, und vor und nach der Währungsreform 1948 sowie gegenwärtig (1953).

In der Wahrnehmung des VbK (37) hatte der Verein das Gebäude (bei mehr als 60% Zerstörung) entgegen der Vernunft vor dem Abriss gerettet, daher müsse ihm, bei Rückgabe an die Familie Fürstenberg, diese Kosten erstattet werden, ebenso die Ablösung einer Hypothek.

Bild 40: Selbst Bilder sind nicht immer objektiv, sondern können zugunsten der einen oder der anderen Position herangezogen werden. Das linke Bild (aus: 37) zeigt das Haus und seine Zerstörung nach Kriegsende 1945, und man hat den Eindruck, dass hier nur Abriss hilft. Das rechte Bild (aus: 48) zeigt das Haus nach Räumung des Schutts, vermutlich also Anfang der 50er Jahre und vermittelt den Eindruck einer Beschädigung, die man reparieren kann – was ja dann letztlich auch passiert ist.

Das Finale: Der Vergleich

Gemessen an der gerichtlichen Auseinandersetzung in den drei Phasen, die wir oben berichtet, hätten wir erwartet, dass der Vergleich ein Kompromiss zwischen den Parteien ist; leider haben wir keine Dokumente, die den „privaten“ Verhandlungsprozess zwischen den Parteien dokumentieren. Unabhängig davon entschied das Landgericht am 6. November 1959 nach mündlicher Verhandlung am 28. September und präsentierte eine Teilentscheidung (47, Bl. 11ff) – zu diesem Zeitpunkt hatte der VbK offenbar einen neuen, dritten Rechtsvertreter bestellt, RA Dr. Gregor, Berlin.

Danach wurde die VbK verurteilt, das Grundstück Lützowplatz 9 sowie das 501qm große Zwischenstück (siehe oben, Teil 7) zurückzuerstatten (d.h. die Grundstücke mussten im Grundbuch umgeschrieben werden), und etwaige Kriegssachschädenersatzansprüche und Lastenausgleichsansprüche abzutreten. Eine bestehende Hypothek auf dem Grundstück bleibe bestehen und würde der Familie Fürstenberg als Gesamtschuldner übertragen. Außerdem müsse sie dem VbK Kosten in Höhe von 77.700 DM zzgl. 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1960 zahlen. Dazu solle eine Hypothekenlast in gleicher Höhe auf dem Grundstück eingetragen werden. Weiterhin wurden die Fürstenbergs verurteilt, dem VbK alle Rückerstattung- und Entschädigungsansprüche abzutreten, wenn in entsprechenden Verfahren festgestellt wird, dass solche Ansprüche bestehen. Und jetzt erst kam es zum Vergleich.

Der Vergleich

Die Rechtsanwälte Tovote und Gregor formulierten in einem Eilbrief (41, Bl. 167) am 15. November 1960 an das Kammergericht: Der VbK wolle das Grundstück vorbehaltlich eines Vergleiches weiterveräußern an den Förderkreis Kulturzentrum Berlin e.V., der 1960 zu diesem Zweck von Berliner Sozialdemokraten unter Leitung von Willy Brandt (1913-1992) gegründet worden war (48); man bitte um einen Vergleichstermin beim Kammergericht. Dort verzichteten die Fürstenbergs auf ihren Rückerstattungsanspruch und auf die Rechte aus dem Beschluss vom 28. September 1959 auf das Grundstück Lützowplatz 9, übertrugen das Eigentumsrecht daran und an die 501qm großen Parzelle an den „Förderkreis Kulturzentrum Berlin e.V.“, der das Grundstück Lützowplatz 9 vom VbK erwerben wollte. Im Gegenzug zahlte der VbK an die Familienmitglieder Fürstenberg den Betrag von 100.000 DM. Etwaige Lastenausgleichsansprüche verblieben beim VbK, Ansprüche aus dem Bundesentschädigungsgesetz (wegen der Nicht-Verfügbarkeit des Kaufpreises von 370.000 RM im Jahr 1938) verblieben bei der Familie Fürstenberg.

Der Verkaufsvertrag zwischen dem VbK und dem Förderverein vom 22. November 1960 (45, Bl. 435) sah einen Kaufpreis von 271.507,88 DM vor, davon sollten 100.000 DM an die Familie Fürstenberg überwiesen werden, der Förderverein übernahm die eingetragene Grundschuld von insgesamt 42.000 DM, die verbleibenden 128.000 sollten an den VbK überwiesen werden.

Literatur

Vorbemerkung: Es gibt im Landesarchiv Berlin insgesamt über 30 Akten in den Wiedergutmachungsverfahren der Familie Fürstenberg, mit insgesamt weit über 1500 Blatt, die dieser Auswertung zugrunde liegen. Der Verweis auf einzelne Aktenseiten wird dadurch erschwert, dass viele dieser Akten die gleiche Archiv-Nummerierung tragen (z.B. B Rep. 025-05 Nr. 204/49), die aber oft unterschiedlichen Gerichtsprozess-Akten zugewiesen wurde (z.B. Beiakte 1 bis 10.). Innerhalb einer Akte sind die Seiten nummeriert. Die Zitation erfolgt daher mit Angabe der Seitennummerierung im Text (z.B. 41, Bl. 167)

41. Akte B Rep 025-05 Nr. 204/49 (1)

42. Akte B Rep 025-05 Nr. 204/49 (2)

43. Akte B Rep 025-04 Nr. 482/49 (1) 

44. Akte B Rep 025-04 Nr. 482/49 (5) bis (10)

45. Akte B Rep 025/05 Nr. 204/49 (3)

46. Akte B Rep 025-05 Nr. 204/49 (2)

47. Akte B Rep 025-05 Nr. 5723/5048.

48. https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_am_Lützowplatz

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 7

Bereits vor dem Tode von Sally Fürstenberg im Juni 1942, spätestens aber nach seinem Tod zogen seine vier Söhne in alle Welt und brachten sich vor den Nazis in Sicherheit. Während und am Ende des Krieges waren sie mit ihren Familien in Ägypten, England, Rhodesien, der Schweiz und den USA, und sie stellten bereits 1948 gemeinsam und konzentriert Anträge auf Restitution ihrer Vermögenswerte, deren Darstellung hier die Familiengeschichte der Familie Fürstenberg beschließen soll. Zuvor jedoch wollen wir ihre jeweils persönlichen Geschichten nacherzählen, soweit wir sie rekonstruieren konnten. Wesentliche Grundlage dafür war ein Bericht, den Paul Fürstenberg dem Leo-Baeck-Institut zur Verfügung stellte (28). Die genealogischen Angaben sind – wie meist – durch Michael Schemann komplettiert worden.

Die Söhne des Egon Fürstenberg

Der Erstgeborene, Paul Philip Hans Fürstenberg, geboren am 30. Juli 1900, heiratete am 26. März 1929 in Berlin Maria Margot Birnholz, geborene Brodnitz, geboren am 10. Januar 1905 in Berlin. Sie war von 1923 bis 1929 verheiratet gewesen mit Joseph Birnholz, und Sophie Birnholz, die Ehefrau von Gustav Fürstenberg (siehe Teil 3), war dessen Schwester. Er (Paul) verbrachte die Kriegszeit in England und führte dort die englische Niederlassung der Firma Reveillon gemeinsam mit seinem Bruder Ulrich. Er ließ sich von seiner Frau scheiden und wanderte wie Ulrich nach Rhodesien aus, vermutlich, um der Internierung in England während des Krieges zu entgehen (Bild 35). In Rhodesien heiratete er am 25. September 1950 Edith Ida Baer, die am 10. Februar 1915 in Worms geboren worden war; seine erste Frau heiratete in England erneut im November 1943 einen bekannten Cricketspieler. Paul und Edith Fürstenberg wanderte in den 50er Jahren in die USA aus, wo sie am 22. November 1966 naturalisiert wurden und sich dann Forbes nannten. Paul Forbes starb am 8. November 1979 in Oakland (Kalifornien), seine Frau verstarb dort am 23. Dezember 2005. In seiner Vermögenserklärung von 1938 (siehe Teil 6) hatte Paul Fürstenberg darauf hingewiesen, dass er zwei minderjährige Kinder habe, Helga Pauline Birnholz (aus der ersten Ehe seiner Frau), geboren am 6. September 1924, und Stephan Egon Albert Fürstenberg, geboren am 18. Mai 1930 aus der Ehe mit Maria Birnholz. Mit seiner zweiten Frau hatte er ein weiteres Kind, dessen Identität bislang geschützt ist.

Bild 35: Biografische Daten der Maria Margot Birnholz, geborene Brodnitz, insbesondere zu ihrem Internierungsaufenthalt auf der Isle of Men 1940-1941. Sie war zu diesem Zeitpunkt geschieden und heiratete 1943 erneut (Quelle: https://www.imuseum.im/search/collections/people/mnh-agent-99845.html)

Der zweitälteste Sohn, Werner Fritz Fürstenberg, geboren am 1. August 1903 in Berlin, zog 1933 nach Holland und heiratete dort am 29. Mai 1936 Käthe Ruth Smoszewski, geboren am 22. Mai 1913 in Posen (Bild 36). Werner leitet das Geschäft in Amsterdam, bis dieses – nach dem Einmarsch der deutschen Armee in den Niederlanden – konfisziert und von der Firma Reiwinkel übernommen wurde, die auch das Geschäft der Firma Rosenhain in Berlin übernommen hatte. Werner und Käthe Fürstenberg hatten zwei Kinder; ihre Tochter Madeline Rose wurde am 2. Oktober 1937 in Amsterdam geborenen, für ein weiteres Kind sind die Geburtsdaten nicht freigegeben. Die Eltern flohen 1942 in letzter Minute vor der Deportation aus Holland in die Schweiz und ließen ihre Tochter bei Freunden in Holland zurück. Sie wurden nach dem Krieg repatriiert und lebten in Amstel, wo Werner Fürstenberg am 15. Februar 1971 verstarb und seine Frau am 20. November 2003 in Amstelveen. Ihre Tochter Madeline war bereits am 3. März 1972 im Alter von nur 34 Jahre verstorben.

Bild 36: Werner Fritz Fürsternberg und seine Käthe Ruth, geborene Smoszewski (Quelle: Ancestry, Fotograph unbekannt um 1935).

Ulrich Ernst Rolf Fürstenberg, geboren am 15. August 1906 in Berlin, übernahm 1936 die Leitung einer Firma Rivoli in London, die 1941 durch deutsche V2-Bomben zerstört und nicht wieder aufgebaut wurde. Aufgrund seiner Auswanderung wurde er seiner deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt. Er heiratete Hilde Eloise Klembt, geboren am 29. Juli 1915 in Bremen. Im Mai 1947 wanderte die Familie nach Rhodesien aus und nahm den Namen Ralph Ernest Forbes an. Ulrich und Hilde Forbes hatten einen Sohn, Roy Ralph Forbes, geboren am 17. Dezember 1947, der 1998 in Leeds, England verstarb. Irgendwann zwischen 1949 und 1988 wanderte die Familie nach Oregon, USA aus, wo Ulrich als Farmer tituliert wird. Ulrich Forbes starb in Turner, OR am 6. Juni 1988, seine Frau verstarb am 31. Oktober 2004 ebenfalls dort.

Der jüngste Sohn der Fürstenbergs, Hellmuth Joachim Moritz, geboren am 7. Juli 1908, wanderte 1937 nach Ägypten aus und leitete dort die Geschäfte der Firma Reveillon bis nach dem Krieg. Er heiratete Sylvia Low, geboren am 20. März 1904 in Vancouver, British Columbia, Kanada, die am 14. Dezember 1966 in Los Angeles, USA starb. Das Ehepaar hatte zwei Töchter: Rosanne J. Fürstenberg, geboren am 25. März 1929 in New York, die am 9. Juni 2008 dort verstarb, und Catherine, geboren 1930 in New York und im gleichen Jahr dort verstorben (?). Nach dem Tod seiner Frau 1966 zog Hellmuth Fürstenberg zurück nach Deutschland; er verstarb am 3. November 1971 in Frankfurt/Main.

Die rechtlichen und finanziellen Regelungen zur Wiedergutmachung 

Als die Fürstenberg-Söhne 1948 den Antrag auf Wiedergutmachung des durch die Nationalsozialisten erlittenen Unrechts stellten, war die rechtliche Regelung dafür noch keineswegs abgeschlossen. Erst am 16. August 1949 wurde das Gesetz Nr. 951 „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz)“ vom amtierenden Länderrat (den Bundestag gab es noch nicht) auf der Basis von zwei Proklamationen der Militärregierung von 1945 beschlossen. Danach hat „ein Recht auf Wiedergutmachung nach diesem Gesetz …, wer unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945) wegen seiner politischen Überzeugung, aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurde und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat.

Das Gesetz hat in der Folge eine Reihe von Ergänzungen erfahren und wurde 1955 durch den Bundestag neu gefasst. Bis dahin waren insgesamt 418 Millionen DM ausgezahlt worden. Der finanzieller Gesamtaufwand für die Durchführung des Gesetzes in der neuen Fassung wurde auf 6,5 bis 7 Milliarden DM geschätzt, wovon bei Inkrafttreten der Novelle (1. April 1956) rund 1 Milliarde DM gezahlt sein sollten (35). Bis 2022 betrugen die Gesamtleistungen etwa 48 Milliarden Euro (als ca. 94 Milliarden DM), wovon (gerundet) 7 Milliarden auf Kapitalentschädigungen und 41 Milliarden auf Renten entfielen; 40 Milliarden Euro an Zahlungen gingen ins Ausland. Nahezu eine Milliarde DM wurde im Rahmen von Globalabkommen mit den europäischen Nachbarstaaten gezahlt. Insgesamt wurden von 1953 bis 1987 mehr als 4 Millionen Anträge auf Wiedergutmachung gestellt, von denen etwa die Hälfte positiv entschieden wurde und die übrigen je zur Hälfte abgelehnt oder zurückgenommen oder anderswie erledigt wurden (Daten aus (36)). Diese Zahl entspricht jedoch nicht der Anzahl der Antragsteller, die niedriger ist: Wie wir sehen werden, haben die vier Fürstenberg-Söhne insgesamt mehr als 30 gleichlautende Anträge in verschiedenen Wiedergutmachungsverfahren gestellt: gegen den deutschen Staat als Rechtsnachfolger des NS-Regimes, gegen die Firma Reiwinkel bzw. gegen Walter Koch, der die Firma Rosenhain übernommen hatten, und gegen den Verein Berliner Künstler, das das Haus am Lützowplatz erworben hatte; diese Anträge wurden in zwei Verfahren zusammengefasst (siehe unten).

Es versteht sich von selbst, dass bei der Vielzahl solcher Verfahren Irrtümer und Fehlentscheidungen nicht ausgeschlossen werden konnten, ebenso wie es versuchten und erfolgreichen Betrug von Antragstellern gegeben hat. Darüber hinaus ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass der „ideelle Wert“ eines erlittenen Verlustes mit der monetären Berechnung einer Sache (eines Hauses, eines Schmuckstückes etc.) nicht abgeglichen werden kann und immer zu Lasten des subjektiven Wertes gehen muss, da sich Emotionen nicht messen lassen. Die Wiedergutmachungsverfahren der Gebrüder Fürstenberg wurden daher, wie viele andere solcher Verfahren, vielfach mit erstaunlicher Härte auf Seiten der Beklagten geführt, mit Unterstellungen und Vorwürfen, die heute oft erschreckend wirken; davon weiter unten mehr.

Die beiden Wiedergutmachungsverfahren

Die Wiedergutmachungsakten (WGA) im Landesarchiv Berlin lassen sich grob in zwei Komplexe unterteilen:  1. Antrag auf Wiedergutmachung (Restitution) des Verlustes des elterlichen Hauses am Lützowplatz 9 (WGA-1), und 2. Antrag auf Restitution des Verlustes der Firma Rosenhain GmbH und der mit ihren verbundenen Immobilien (WGA-2). Auffallend ist dabei, dass eine Immobilie, Lützowstraße 60, in keinem der beiden Verfahren eine Rolle spielte, auch wenn die Familie dieses Grundstück bereits 1919 erworben hatte und darauf ein eindruckvolles Wohnhaus stand (Bild 37). 

Bild 37: Das Wohnhaus Lützowstraße 60 (rechts) sowie 61, 1938 kurz nach dem Umbau für die Herresplankammer. Das Wohnhaus 60 gehörte zur Hälfte der Familie Fürstenberg (s. unten, Bild 38) (Quelle: Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, Akte zur Heeresplankammer, digitalisiert: https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/39ded8c4-abd5-4560-9b00-4ad0348fa79a/)

Bei Durchsicht der WGA-1-Akten fiel auf, dass ein Situationsplan der beiden Grundstücke Lützowstr. 60 und Lützowplatz 9 (Bild 38) darauf hinwies, dass es zum Grundstück an der Lützowstraße einen separaten Vertrag vom 28. Februar 1938 mit dem „Reichsfiskus (Heer) = Wehrkreiskommando III“ gegeben hatte, der zur „Auflassung“ und damit zum Verkauf des Geländes und Gebäudes am 29. Juni 1938 führte. Hier zog nach Umbau noch am 1. Oktober 1938 die Heeresplankammer ein. Zu diesem Vorgang gibt es keine Unterlagen, auch die Bauakte fehlt, aber das Fehlen eines Wiedergutmachungsantrags lässt darauf schließen, dass die Fürstenbergs diesen Vertrag noch ohne „Schaden“ abgewickelt haben und den Verkaufspreis, anders also als die beiden „Verkäufe“ zu WGA-1 und WGA-2, ohne Einschränkungen erhalten haben – er hat es ihnen möglicherweise die Flucht erst ermöglicht. Interessanterweise war das Gartengelände hinter diesem Haus Lützowstraße 60 wiederum Teil des Kaufvertrags mit dem Verein Berliner Künstler (VbK) vom 7. Dezember 1938 war. Nach Auffassung der Familie Fürstenberg war einzig ein 510qm großes Grundstück zwischen den beiden Grundstücken aus jeglicher Vereinbarung herausgefallen und wurde in WGA-1-Verfahren geltend gemacht.

Bild 38: Grundstückplan der Häuser Lützowstrasse 60 und 60a. Das Grundstück 60a (rot) war im Februar 1938 an das Deutsche Reich verkauft worden, das dazugehörige Gartenstück (blau) zusammen mit den Haus Lützowplatz 9 (blau, straffiert) im Dezember des gleichen Jahres
an den Verein Berliner Künstler (Quelle: Wiedergutmachungsakte im Landesarchiv Berlin, B Rep. 025-05 Nr. 204/49, Blatt 80).

Der Verein Berliner Künstler (VbK)

Elf Jahre nach dem Krieg und 18 Jahre nach dem Erwerb des Hauses Lützowplatz 9 (früher: 5), 1956, legte der Verein in einem Bericht (in 7 Teilen) an seine Mitglieder (37) Rechenschaft ab über die Geschichte des Vereins, insbesondere in der Zeit des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg. Der 1841 gegründete Verein residierte von 1898 bis 1928 in der Bellevuestraße 3, war aber „aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten“ gezwungen, dieses Haus zu verkaufen. In einem Bieterstreit zwischen Wertheim, Eigentümer des Kaufhauses im Leipziger Platz nebenan, und der französischen Kaufhauskette Lafayette, die in Berlin Fuß fassen wollte, wurde dem Verein von Wertheim 3,1 Millionen Reichsmark für das Haus geboten (davon 1 Million als Hypothek auf das Grundstück) und der Kauf besiegelt. Von diesem Geld erwarb der VbK die Villa des Barons Erich von Goldschmidt-Rothschild in der Tiergartenstraße 2a (Bild 39), die umgebaut und für die Zwecke des Vereins eingerichtet (Gesamtkosten: etwa 700.000 RM) und 1931 eingeweiht wurde. Das verbleibende Vermögen, immerhin noch 1,5 Millionen RM, erlaubte dem Verein üppige Ausstellungstätigkeit in den nächsten Jahren, bis nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 sich alles änderte: NSDAP-Mitglieder übernahmen den Vorstand (1935), jüdische Vereinsmitglieder mussten den Verein verlassen, und der Plan für die Nord-Süd-Achse der neuen Hauptstadt Germania des Albert Speer (38) machte allen klar, dass auch das Haus Tiergartenstraße 2 nicht mehr lange bleiben konnte. In dieser Situation, so der Bericht, „wendet sich die jüdische Familie Fürstenberg (Egon Sally Fürstenberg) an den Verein und bietet dem Verein ihr Haus Lützowplatz 9 an. … Der Verein … geht auf das Anerbieten ein …und erwirbt nach einer vierteljährlichen Verhandlung das angebotene Haus …“ für 370.000 RM am 10 Dezember 1938 – Ende des 6. Teils des Berichtes. 

Bild 39: Das Künstlerhaus in der Bellevuestraße 3 (links) (Foto von 1900, Fotograf unbekannt) und das Vereinshaus ab 1928 in der Tiergartenstraße 2A (Foto von 1935, Fotograf: Walter Köster, Landesarchiv Berlin Nr. F 290 (08) Nr. 0152454 mit freundlicher Genehmigung).

Was hier aussieht wie ein freundliches Entgegenkommen auf das Angebot der Fürstenbergs ist in Wahrheit ein Ausnutzen der Notlage der Familie – die vierteljährliche Verhandlung wird also eher dem Zwecke gedient haben, den Preis zu drücken, wussten doch alle Beteiligten (insbesondere der aus Parteimitgliedern bestehende Vorstand) im Frühjahr 1938 um die systematische Arisierung jüdischer Geschäfte und Immobilien. Dass die Familie Fürstenberg sich aktiv an der Suche nach einem Käufer beteiligt hat, ist dagegen sehr wahrscheinlich, das hat sie auch im Zuge der „Entjudung“ der Firma Rosenhain gemacht (s. oben, Teil 6). Später (33) wird aus dem freundlichen „Anerbieten“ sogar noch die historisch falsche Behauptung, dieses Angebot sei vom zum VbK gehörenden ausserordentlichen Vereinsmitglied Egon Sally Fürstenberg gekommen (s. oben, Teil 6), schamloser geht es kaum. An anderem Ort und nach dem Krieg wird dieses „Angebot“ sehr wohl in Anführungszeichen gesetzt (39).

Im 7. Teil des VbK-Berichtes geht es dann um das Restitutionsverfahren selbst, das 1949 begann – der „große Umbruch des Reiches“ und der „furchtbare Krieg“ dazwischen kommen sehr kurz weg, die 100-Jahr-Feier seiner Existenz 1941 unter dem Hakenkreuz überhaupt nicht – sie finden sich in anderen Dokumenten ihrer Zeit (40). Dieser 7. Teil fasst die Auseinandersetzungen zwischen dem VbK und den Fürstenberg-Söhnen bis 1956 zusammen und endet 1956; der VbK wird noch weitere drei Jahre warten müssen, bis ein Urteil des Landgerichts Berlin am 6. November 1959 den Streit beendet – und er wird dabei die meisten seiner initial erhobenen Ansprüche und Forderungen verlieren. Einen finalen Teil des Berichtes gibt es nicht, zumindest nicht im Archiv der Akademie der Künste (38).

Literatur

35. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesentschädigungsgesetz

36. Bundesministerium der Finanzen: Wiedergutmachung – Regelungen zur Entschädigung von NS-Unrecht. Im Internet: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-03-05-entschaedigung-ns-unrecht.pdf

37. Archiv der Akademie der Künste (AdK): Archivalien-Nr. VereinBK Nr. 27 (Manuskript der Chronik von Arthur Hoffmann von 1956), und Nr. 713 (Schreiben des Rechtanwaltes Graul vom Dezember 1952).

38. Hans J. Reichhardt, Wolfgang Schäche: Von Berlin nach Germania. Über die Zerstörung der Reichshauptstadt durch Albert Speers Neugestaltungsplanungen. Transit Buch-Verlag 1984.

39. Martin-M. Langner: Der Verein Berliner Künstler zwischen 1930 und 1945. In: Verein Berliner Künstler: Versuch einer Bestandsaufnahme von 1841 bis zur Gegenwart. Berlin, Nikolaische Verlagsbuchhandlung 1991 (hier: Seite 110).

40. Die Kunst im Deutschen Reich, 5. Jahrgang, Folge 8/9 (August/September) 1941 (Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. München), S. 182-187.

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 6

Das Ende des Hauses Fürstenberg wurde eingeleitet durch eine Vielzahl antijüdischer Gesetze und Verordnungen, die die Nationalsozialisten unmittelbar nach der Machtergreifung 1933 erließen (26). Kaum vorstellbar ist, dass dies die Familie Fürstenberg überrascht hat, möglich ist aber, dass die Fürstenbergs ihre Ausreise aus Deutschland erst nach dem Wahlsieg der Nationalsozialisten ins Auge gefasst hatten. Zu diesen Plänen mag auch die Reise nach Amerika passen, die Sally Fürstenberg im Jahr 1935 gemeinsam mit seinem Sohn Fritz unternahm (Bild 29). Immerhin hatte die Familie Verwandte in den Vereinigten Staaten, Nachkommen von Julius Fürstenberg, dem älteren Bruder von Sally, (siehe Teil 3). 

Bild 29: Schiffspassage von Egon Sally Fürstenberg und seinem Sohn Fritz mit der „Bremen“ von Bremen nach New York am 3. Mai 1935 (Quelle: Ancestry).

Spätestens aber das „Gesetz über die Anmeldung des Vermögens der Juden“ vom 26. April 1938 und die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 muss ihnen deutlich gemacht haben, dass eine Emigration notwendig war. Details des in diesem Zusammenhang erzwungenen „Vertrags“ der Familie Fürstenberg mit dem deutschen Reich wurden erst in den Restitutionsverfahren der Familie nach dem Krieg bekannt und werden hier erstmals ausgewertet (27). Eine Darstellung dieser sinnentstellend „Wiedergutmachungsverfahren“ genannten Prozesse ab 1950 wird diese Familiengeschichte in einem weiteren Teil abschließen.

Die Vermögenserklärungen

Am 30. Juni 1938 erklärte Sally Fürstenberg sein Vermögen, insgesamt wird es beziffert auf 4.7048.472 Millionen Reichsmark (RM), dem Schulden in Höhe von 585.836 RM gegenüberstanden (Bild 30). Die sechs Pferde und ein Fohlen, die er zu diesem Zeitpunkt besaß, sind mit keinem Wert beziffert, die fünf Grundstücke sind in dieser Auflistung mit 1.370.000 RM enthalten.

Bild 30: Vermögenserklärung (Formularkopf) von Sally Fürstenberg, Paul Fürstenberg und Sophie Fürstenberg (aus: 27).

Sein Sohn Paul, zu diesem Zeitpunkt 38 Jahre alt und verheiratet, bezifferte am 28. Juni 1938 sein Vermögen auf 709.205 RM. Paul Fürstenberg gab an, 80.293 RM Schulden bei Hellmut Fürstenberg (Giza bei Kairo) zu haben sowie treuhänderisch das Vermögen von Helga Birnholz und Stefan Fürstenberg zu verwalten, die beide noch minderjährig waren. 

Sophie Fürstenberg, geborene Birnholz, Witwe von Gustav Fürstenberg, gab ein Vermögen von 1.662.093 RM an. 

Weitere Vermögenserklärungen sind in den Wiedergutmachungsakten (WGA) nicht enthalten. Womit sich die Frage stellt, ob die inzwischen volljährigen Söhne Fritz, Rolf und Hellmuth entsprechende Erklärungen abgegeben haben, oder ob sie ihre liquiden Anteile an der Firma (die sich in gleichem Umfang wie die von Paul Fürstenberg bewegt haben dürften) vor dem genannten Datum ins Ausland verlagert haben. Dafür spricht nicht nur die Reise von Fritz Fürstenberg (gemeinsam mit seinem Vater) in die USA im Jahr 1935, sondern auch der Umstand, dass Hellmuth Fürstenberg 1938 seinen Hausstand in Ägypten hat. Und in dem Vertrag der Familie Fürstenberg mit dem Deutschen Reich (s. unten) wird die Familie ausdrücklich als bestehend aus Sally Fürstenberg, seinem Sohn Paul nebst Ehefrau und Kinder, und der Witwe von Gustav Fürstenberg, Sophie Fürstenberg geborene Birnbaum bezeichnet.

Letzte Klarheit verschaffte ein Bericht von Paul Fürstenberg (der sich seit seiner Einbürgerung in Amerika Paul Forbes nannte) aus dem Jahr 1968, der sich im Leo-Baeck-Institut in New York in der Albert Rosenhain Collection (28) fand (Bild 31): 

Fritz Fürstenberg wanderte am 1. April 1933, drei Monate nach der Machtergreifung durch die Nazis, nach Holland aus und gründete in Amsterdam die Firma N.V.Reveillon, die bis zum Besetzung Holland durch die deutsche Wehrmacht 1942 fortbestand, aber dann in die Hände der Firma Reiwinkel überging, die das Berliner Stammhaus Rosenhain übernommen hatten (s. unten). Der drohenden Deportation entgingen Fritz und seine Frau durch Flucht in die Schweiz; sie wurden 1945 repatriiert.

Ein jüdischer Verkäufer der Firma Rosenhain in Berlin, Hellmut Wittenberg, wanderte 1933 nach Palästina aus und gründete in Tel Aviv die Firma Rivoli, die 1940 Bankrott anmeldete. Da ihr Hauptgläubiger die Firma Rosenhain, Berlin war, übernahm diese die Geschäfte und führt sie bis in die Nachkriegszeit.

Im April 1936 eröffnete Fritz Fürstenberg gemeinsam mit einem weiteren Verkäufer aus Berlin, Ernst Hünerberg, die Firma Rivoli in Alexandria, Ägypten, ebenfalls mit Krediten der Firma Rosenhain, Berlin. Eine weitere Filiale entstand kurze Zeit später in Kairo. 

Hellmut Fürstenberg wanderte 1937 aus Deutschland aus und übernahm die Leitung der Geschäfte in Kairo bis nach dem Krieg.

Ulrich Fürstenberg übernahm 1936 in London die Leitung einer Rivoli-Filiale, gemeinsam mit einem weiteren früheren Verkäufer der Firma Rosenhain, Bruno Schleyer, und zeitweilig auch Paul Rosenhain. Dieses Geschäft wurde 1941 durch deutsche Bombenabwürfe über London vernichtet worden und wurde nicht wieder aufgebaut.

Bild 31 Bericht von Paul Fürstenberg über die Auslandsgründungen der Firma Rosenhain nach 1933 (aus: Leo-Baeck-Institut New York, (28)).

Wir können also festhalten, dass die Fürstenberg-Familie unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten begonnen hat, der drohenden Enteignung und Bedrohung von Leib und Leben entgegenzuwirken, und sowohl die Auswanderung als auch die Verlagerung der Geschäfte ins Ausland betrieb. Gleichzeitig wurden offenbar verdiente Angestellte, die aus den gleichen Gründen um ihr Leben fürchten mussten, ebenfalls zur Auswanderung verholfen.

Die Arisierung („Entjudung“) der Firma Rosenhain

Neben den bereits genannten Dokumenten im Rahmen der Restitutionsverfahren nach dem Krieg liegt für den Prozess der „Arisierung“ eine Akte der diesen Prozess leitenden Reichs-Kredit-Gesellschaft (RKG), die Konzernbank der reichseigenen Industrieunternehmungen, vor. Diese Akte, die im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde archiviert ist (29). Wenn aus dieser Akte die Notars- und Anwaltsrechnungen herausgenommen werden, die fast 1/3 der Dokumente betreffen, lässt sich der Gesamtprozess recht gut rekonstruieren. Der dabei entstehende Eindruck, dass der Arisierungsprozess weniger der ideologischen „Entjudung“ der Firma Rosenhain galt als vielmehr der Beschaffung von Geldwerten, insbesondere von ausländischen Geldern (Devisen) für eine marode deutsche Volkswirtschaft, die einen Weltkrieg plante, wird in einem späten Dokument bestätigt. Am 15. August 1941 vermerkt Herr Muss von der RKG in einer Notiz zu einem Telefonat mit Geheimrat Zetsche von Reichswirtschaftsministerium, dass „die Entjudung der Firma Fürstenberg eigentlich nicht im Vordergrund gestanden hätte, sondern vielmehr Ausgangspunkt und ausschlaggebend die Frage war, welcher Gegenwert Herr Koch für die hereingebrachten Devisen marktmässig zugebilligt werden kann“ (Blatt 22) – immerhin hatte Koch dem Deutschen Reich ein Devisenpaket von 57.000 Britischen Pfund gebracht, das Pfund zu 42 RM, entsprechend also fast 2,5 Millionen RM. 

Walter Koch war Auslandsdeutscher, Arier im Sinne des Gesetzes, wie an anderer Stelle festgestellt wurde (Blatt 106), der nach Auskunft der „German Chamber of Commerce“ (Blatt 234) in London zusammen mit seinem Bruder Anteile an einer englischen Firma „Everready“ hatte, die verkauft wurde und die beiden Deutschen zurückließ „zu einer Zeit …in der die [deutsch-englischen] politischen Verhältnisse sehr zugespitzt waren„. Die auf diese Weise freiwerdenden Gelder wollten die Gebrüder Koch offenbar in Arisierungsprojekte in der Heimat stecken, und das Reich war daran brennend interessiert.

Da Koch kein Kaufmann war, stand für die RKG von vornherein fest, dass dies nur möglich sei, wenn bei der Übernahme der Firma Rosenhain Fachleute beteiligt sind: Dies waren die Kaufleute Ludwig Reisse, 34 Jahre, Exportleiter und Einkäufer einer Exportfirma in Berlin (Hohenzollerndamm 180) und Dr. Fritz Grawinkel (Kurfürstenstraße 105 bzw. Prager Straße 24), der einer Gesellschaft namens „Lega“ vorstand, die alle Arisierungsverfahren im Lederwaren-Handel koordinieren wollte (Blatt 534); beide waren bereits früh (vor Kochs erster Erwähnung in den Akten der RKG, Blatt 499) bei der RKG vorstellig geworden – so wie viele andere Kaufleute und Interessenten, die zwischen 100.000 und 1.000.000 RM zu investieren bereit und in der Lage waren, darunter auch der Koffer-Hersteller Mädler aus Leipzig. Aber unter all diesen Interessenten waren kaum einer in der Lage, die geforderten 2 bis 3 Millionen aufzubringen, die nach dem Rosenhain-Budget von 1937 die Firma einschließlich ihrer Grundstücke wert war. Nach den vorliegenden Unterlagen hatte sich Paul Fürstenberg als Alleinvertreter der Firma Rosenhain aktiv an diesem Suchprozess beteiligt und letztendlich auch die Verbindung der RKG mit Koch hergestellt (Blatt 499: Schreiben von Fürstenberg and die RKG vom 10. August 1938). Am 5. Oktober 1938 gründete Walter Koch, gemeinsam mit Ludwig Reisse und Dr. Fritz Grawinkel die Firma „Reiwinkel – Das Haus für Geschenke“ (Bild 32), die noch am gleichen Tag die Firma Rosenhain übernahm. Die neue Firma Reiwinkel hatte demgemäß drei Anteilseigner: Koch mit einem Anteil von 1,36 Millionen RM, Reisse mit 100.000 RM und Grawinkel mit 40.000 RM (Blatt 452), aber nur Koch trat als Käufer auf. 

Bild 32: Briefkopf der Firma „Reiwinkel – Haus der Geschenke“ (aus: (29)).

Der Verkauf der Firma Rosenhain an Walter Koch

Am 19. August 1938 schrieb die Familie Fürstenberg gemeinsam mit ihren Anwälten einen Brief an „Herrn Walter Koch, Fulmer/England, z.Zt. in Berlin“ (30) mit Vorschlägen zur Übernahme der Firma Albert Rosenhain GmbH und leitete damit die Übernahme der Firma ein. In diesem Schreiben 1938 schlug die Familie Fürstenberg einen Kaufvertrag der Rosenhain GmbH mit allen Aktiva und Passiva im Gesamtwert von 1.500.000 RM durch Koch oder eine von ihm beauftragte Gesellschaft vor, und erklärte sich bereit, Bargeld zuzuschießen, sollte eine offizielle Wertermittlung zu einem niedrigen Gesamtwert kommen. Der Verkauf des Geschäftes sollte die fünf Grundstücke einschließen. Dafür sollten die Fürstenbergs 150.000 RM erhalten, ein Zehntel des Wertes, der auf ein zu errichtendes Sonderkonto bei der Reichs-Kredit-Gesellschaft AG zugunsten von Paul Fürstenberg oder der Firma Reveillon Amsterdam eingezahlt werden soll. Voraussetzung für diesen Kaufvertrag sollte ferner sein, dass damit alle Steuerverbindlichkeiten der Familie Fürstenberg gegenüber dem Deutschen Reich erledigt sind, dass die gegenüber ausländischen Firmen (die Firmen Rivoli in Alexandrien, London, Jerusalem, Tel Aviv und Kairo) bestehende Ansprüche und Forderungen auf Paul Fürstenberg übertragen und genehmigt werden, sowie dass der Familie die Pässe ausgehändigt werden und gestattet wird, auszureisen mitsamt ihrem persönlichen Hab und Gut im Werte von 65.000 RM.

Auf dieser Basis der Vorschläge der Fürstenbergs kam es am 5. Oktober 1938 zu einem notariellen Kaufvertrag durch den Notar Dr. Erwin Graf in den Geschäftsräumen der RKG, bei dem neben der Familie Fürstenberg (Paul und Sophie Fürstenberg) deren Rechtsanwälte und der besagte Walter Graf anwesend waren. Im einem Rahmenvertrag wurde geregelt, dass die Gesamtwerte der Firma Rosenhain (Firma plus Grundstücke) in der Größenordnung von 4.363.033 RM gegen Zahlung von 2000 britische Pfund (etwa 80.000 RM) an Paul Fürstenberg, 1000 RM als „Reserve“ auf ein Treuhandkonto bei der RKG (s. oben) und 150.000 RM auf das besagte Sonderkonto in das Eigentum des Walter Koch übergehen. Sophie Fürstenberg behielt überdies die Verfügung über 9.000 Schweizer Franken auf einem Konto in Luzern – auf das die Nationalsozialisten keinen Zugriff bekommen hätten, ohne Frau Fürstenberg in die Schweiz reisen zu lassen. Diese und weitere Bedingungen mussten allerdings noch durch den Oberfinanzpräsidenten Berlin nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben des Reichswirtschaftsministeriums genehmigt werden.

Der Vertrag der Familie Fürstenberg mit dem Deutschen Reich

Auf der Basis der Vermögenserklärungen vom Juni 1938 und des Kaufvertrags zwischen der Familie Fürstenberg und Walter Koch vom 5. Oktober 1938 schloss das Deutsche Reich, vertreten durch den Oberfinanzpräsidenten Casdorf, mit der gesamten Familie Fürstenberg am 19. November 1938 eine Vereinbarung, in der geregelt wurde, dass die bei Auswanderung der Familie zu zahlende Reichsfluchtsteuer sowie sämtliche übrigen Steuerschulden „einschließlich der Juden-Kontribution“ aus einer bei der Reichsbank zu deponierenden Summe von 2 Mio. Goldmark der Familie die Emigration erlauben und alle schwebenden Rechtsmittel gegen die Familie beenden sollte (31). Mit „Juden-Kontribution“ war die von der Judenschaft Berlins zu zahlende „Sühneleistung“ (Vermögensabgabe) für die „feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“ (32) von einer Milliarde Reichsmark – erlassen nach den antisemitischen Ausschreitungen der Nazis in der Programnacht vom 9. auf den 10. November 1938.

Die Übertragung des Gesamtvermögens der Familie auf die Berliner Revisions-Aktiengesellschaft bestätigt diese mit Schreiben vom 9. Dezember 1938 – und dennoch verweigert das Reich den Fürstenbergs die Ausreise, wie Paul Fürstenberg in einem Schreiben vom 24. Dezember 1938 an die RKG beklagte (Blatt 260). Offenbar hatte aber das Polizeipräsidium nach dieser Regelung keine Bedenken mehr, die Reisepässe auszustellen (Blatt 210), und am 19. Januar 1939 vermerkte die RKG, dass die Fürstenbergs ausgereist waren (Blatt 236).

Verkauf des Hauses Fürstenberg am Lützowplatz

Aus der Verhandlungs- und Kaufmasse der Firma Rosenhain and Koch/Reiwinkel herausgenommen war von Anbeginn an das Haus am Lützowplatz 5 (heute: 9), das Sally Fürstenberg in seiner Vermögenserklärung vom Juni 1938 mit einem Wert von 240.000 RM taxiert hatte (27). Dazu gehörte ursprünglich auch das Grundstück Lützowstrasse 60, das im Gartenteil mit dem Grundstück Lützowplatz 5 verbunden war. Es wurde am 10. Dezember 1938 an den Verein Berliner Künstler (VBK) für einen Preis von 370.000 RM verkauft, jedoch wurde der Kaufbetrag in einen von der Berliner Revisions-AG, einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaft, verwalteten Topf bezahlt, aus dem die Fürstenbergs ausweislich der Akten des Restitutionsverfahrens keine Auszahlungen erhielten. So schnell, im Vergleich zur Arisierung der Rosenhain GmbH, dieser Kaufprozess vonstatten ging, im Restitutionsverfahren nach dem Krieg erwies sich der VBK nicht nur als ein wesentlich hartnäckigerer Gegner jeglicher Wiedergutmachung, sondern es wurde auch mit viel härteren Bandagen gekämpft, bis hin zur Verleumdung der Fürstenbergs als Lügner. Der Streit wurde erst beigelegt, als der VBK seinen Anwalt wechselte und es am 6. November 1959 zu einem Gerichtsentscheid kam, in dem der VBK zur Herausgabe des Grundstücks Lützowplatz 9 und zur Zahlung von 77.770 DM nebst 4% Zinsen seit dem 1. Oktober 1959 an die Familie Fürstenberg verurteilt wurde.

In diesen Zusammenhang gehört auch, dass in einer Jubiläumsschrift 1991 zum 150-jährigen Bestehen des VBK die Behauptung aufgestellt wird, Sally Fürstenberg habe das Haus dem Verein quasi zum Kauf angetragen, da er „dem VBK als außerordentliches Mitglied angehörte“ (33). Dies ist nicht mehr nur peinlich, sondern Geschichtsfälschung: Immerhin haben die Listen der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Vereins für die Jahre 1920, 1925, 1931 und 1933 den Krieg überstanden und sind heute im Archiv der Akademie der Künste (34) einsehbar, und in keinem fand sich ein Mitglied der Familie Fürstenberg; und nach der Machtergreifung der Nazis 1933 wurden Juden schleunigst aus dem VBK ausgeschlossen. Das hätte der VBK korrigieren können und müssen, auch wenn der Autor der Musikkritiker Hellmut Kotschenreuther (1928-1998) war. Offenbar sitzt der Stachel noch tiefer als gedacht, der des schlechten Gewissens ebenso wie der der gekränkten Eitelkeit und der Wut über den verlorenen Restitutionsprozess, dass er auch 1991 noch stechen kann.

Bild 33: Visitenkarte (aus: (29) und Foto (Egon Fürstenberg, Amsterdam 11.1941, Fotografie; Jüdisches Museum Berlin, Inv. Nr. 2017/148/1, Schenkung von Tom Fürstenberg).

Tod in Holland

Sally Fürstenberg, der sich Egon S. Fürstenberg nannte (Bild 33), starb am 7. Juni 1942 in Amsterdam im Alter von 82 Jahren (Bild 34), wenige Tage nach dem Überfall Hollands durch die deutsche Armee. 

Bild 34: Sterbeurkunde des Sally Fürstenberg vom 7. Juni 1942 (Quelle: Ancestry).

Literatur

27. Es gibt im Landesarchiv Berlin (LAB) einunddreißig Einzelakten im Restitutionsverfahren, weil die vier Söhne getrennt voneinander Verfahren gegen verschiedene Parteien (Deutsches Reich, Reiwinkel, Koch, VbK) in mehreren Angelegenheiten (Immobilien, Rosenhain, persönlichen Verluste) angestrengt hatten. Die für unsere Auswertung wichtigste Akte hat die Inventar-Nummer B Rep 025-05 Nr. 204/49.

28. Albert Rosenhain Collection im Leo-Baeck-Institut New York, Archiv Nr.  AR 3272: Paul Forbes, Entstehung der ausländischen Niederlassungen der Firma Albert Rosenhain ab 1933 (sechs Seiten plus Fotos) ohne Datum.

29. Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde (BAL): R 8136/2807. Die Akte der Reichs-Kredit-Gesellschaft enthält 583 Blätter und umfasst den Zeitraum vom 15. März 1938 bis zum 3. Oktober 1944. Verweise auf einzelne Aktenstücke erfolgen unter Angabe des Blattes, z.B. Blatt 499.

30. LAB: B Rep 025-05 Nr. 204/49 mit Brief an Koch vom 19.8.1938 (Blatt 171 ff).

31. LAB: B Rep 025-05 Nr. 204/49 Vereinbarung Fürstenberg/Koch vom 5. Oktober 1938 (Blatt 195 ff).

32. https://de.wikipedia.org/wiki/Judenvermögensabgabe

33. Hellmuth Kotschenreuther. Neubeginn unter sehr erschwerten Bedingungen. In: Verein Berliner Künstler: Versuch einer Bestandsaufnahme von 1841 bis zur Gegenwart. Berlin, Nikolaische Verlagsbuchhandlung 1991, S. 119-137 (hier: Seite 123).

34. Archiv der Akademie der Künste, Berlin: Inventar-Nummern VereinBK 1055 (1920), 1056 (1925), 1057 (1931-1933),

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 5

Nachdem Sally Fürstenberg bei der Firma Albert Rosenhain eine Stelle als Kaufmann 1879 angetreten hatte – in einem „Galanterie-, Luxus- und Papeterie-Warengeschäft“ – und bereits 1888 vom Kaufmann Albert Rosenhain zu seinem Mitinhaber ernannt wurde, heiratete er im Jahr 1890 dessen 22-jährige einzige Tochter Rose. In diesem Teil der Geschichte verfolgen wir sein Geschäfts- und Familienleben bis zur – erzwungenen – Geschäftsauflösung durch die Nationalsozialisten.

Sally Fürstenberg, der Geschäftsmann

Auch über Sally Fürstenberg waren die Auskünfte, die der Polizeipräsident 1911 und 1914 an die zuständigen Ministerien lieferte – in Sachen Hoflieferant z.B. -, durchweg positiv. Zunächst das Geld: für das Jahr 1914 betrug sein Einkommen 350.000 und sein Vermögen 1,54 Million Mark. Ehrenamtlich war er als vereidigter Sachverständiger bei Gericht tätig (seit 1903), war Mitglied im Vorstand des Verbands der Berliner Spezialgeschäfte und Mitglied des Fachausschusses der Berliner Handelskammer. Im Juni 1914 beantragte der Verband der Spezialgeschäfte für ihn beim Polizeipräsidenten eine Auszeichnung mit einem Orden und verwiess dabei auch auf seine Wohltätigkeit gegenüber seinen Angestellten, aber aus dem Orden ist wohl nichts geworden. Der Polizeipräsident: „In der Geschäftswelt wie im bürgerlichen Leben erfreut er sich allseitiger Achtung und führt sich einwandfrei. In politischer Beziehung ist nachteiliges über ihn nicht bekannt. Im Jahr 1894 ist er wegen Gewerbevergehens zu 20 M Geldstrafe, im Unvermögensfalle 4 Tagen Haft und 1901 wegen Übertretung des § 370.4 R.St.G.B.* mit 5 M Geldstrafe im Nichtbeitreibungsfalle einen Tag Haft bestraft worden. Soldat war er nicht und besitzt auch keine Auszeichnung“ (11). 

* Reichs-Strafgesetzbuch § 370: Übertretungen – Straftaten im Amte: (1876): Absatz 4: wer unberechtigt fischt oder krebst … Da hat er sich wohl ein Sonntagsessen angeln wollen.

Im Jahr 1914 wurde Sally Fürstenberg zum stellvertretenden Handelsrichter ernannt (s. unten), die entsprechende Personalakte fand sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (20).

Die Familie Fürstenberg

Sally Fürstenberg und seine Frau Rosa bekamen in den Jahren 1900 bis 1908 vier Söhne: Paul Phillip Hans, geboren am 30. Juni 1900, Werner Fritz, geboren am 1. August 1904, Ulrich Rolf Ernst, geboren am 15.8 August 1906 und Hellmuth Joachim Moritz, geboren am 7. Juli 1908. Alle vier Söhne lernten den Kaufmannsberuf, verblieben in der Firma des Vaters (s. unten), und emigrierten mit ihm gemeinsam 1938 nach Holland – und von dort weiter nach Übersee vor der Besetzung der Niederlande durch die Nationalsozialisten 1942. Ihnen blieb das Schicksal vieler Juden erspart, die aus Deutschland oder aus den von den Nazis besetzten Gebieten deportiert und ermordet wurden. Ihren weiteren Lebensweg werden wir in einem späteren Teil behandeln.

Auffallend und ungewöhnlich an dieser Familiengeschichte ist der Umstand, dass zwischen Hochzeit (1890) und ersten Kind (1900) zehn Jahre vergingen – Familienplanung oder Schicksal? Familienplanung – im heutigen Sinne: Verzögerung der Geburt von Nachkommen um eigene Ziele, z.B. der Frau zunächst realisieren zu können – scheidet sicher aus, Rosa hatte laut Heiratsurkunde keinen Beruf, half stattdessen in der familiären Firma; der Typus der selbstständigen Frau mit Beruf und eigenen beruflichen Ambitionen entwickelte sich erst nach dem 1. Weltkrieg. Auch war das Herausschieben einer Geburt mit Risiken verbunden, solange Geburten per se ein Risiko waren. Zwar waren die hygienischen Standards weiter entwickelt als noch 50 Jahre zuvor (Semmelweis, Pettenkofer, Koch und anderen sei Dank) und Kindersterblichkeit und Kindsbettfieber deutlich zurückgegangen, aber keineswegs verschwunden: Säuglingssterblichkeit (im ersten Lebensjahr) betrug in Deutschland 1900 noch ca. 16%, Kindersterblichkeit (in den ersten 5 Jahren) noch mehr als 30%, und Müttersterblichkeit war mit 300 toten Müttern auf 100.000 Geburten sehr hoch (heute: 7 pro 100.000 Geburten) (21). 

Um zu prüfen, ob im Zeitraum von 1890 bis 1900 nicht vielleicht doch ein weiteres Kind geboren worden war, das nicht lange überlebt hatte, wurden die Namenslisten des zuständigen Standesamtes in Berlin (Standesamt I/II) durchforstet – ohne Ergebnis. Bleibt noch die Möglichkeit, dass es zu einem spontanen, frühen Abbruch einer Schwangerschaft gekommen sein könnte, der nicht als Tot- oder Fehlgeburt gemeldet werden musste, oder dass eine andere, medizinisch oder sonst wie begründete Zeugungsunfähigkeit bei Mann und/oder Frau vorgelegen haben mag – das wäre dann Schicksal und würde sich einer historischen Analyse weitgehend entziehen.

Der Umzug an den Lützowplatz 1905

In den ersten 15 Jahren nach der Ehe wohnte Sally Fürstenberg noch in der Friedrichstadt, in der Nähe seiner Firma Albert Rosenhain an der Leipziger Straße 72: Zunächst (ab 1891) in der Wallstraße 60, und ab 1896 in der Jerusalemstra0e 11-12; im Jahr 1905 zog die Familie an den Lützowplatz 5 (heute Nr. 9).

Es würde den Rahmen dieser Geschichte sprengen, hier die Auswertung der 7 Bände der Bauakte des Gebäudes Lützowplatz 5 vorzunehmen (22). Eine kurze Version soll hier nur die Rahmendaten berichten: Das Haus war ursprünglich 1873 als freistehendes zweigeschossiges Wohnhaus für die Geschwister Carl Ferdinand und Hermann August Zimmermann und ihre Familien geplant worden (Bild 23), die ein Grundstück von „angeblich 201 QR“ (QR= Quadratruten, ca. 2800 qm) im Jahr 1871 von den Spekulanten Collins & Lau (s. mittendran vom 19.5.2021) gekauft hatten und bis dahin am Tempelhofer Ufer 34 wohnten. 

Bild 23: Situationsplan des Wohnhauses am Lützowplatz 5 (links) sowie Fassade des Wohnhauses 1873 (oben) und 1891 (unten). Quelle: (22).

Die Bauerlaubnis erfolgte am 31. Mai 1873, ein Jahr später wurde der Anschluss der Sickergrube zwischen Wohnhaus und Stall an die öffentliche Kanalisation angeschlossen (Bild 24). Ein Umbau im Jahre 1891 erhöhte das Haus um ein weiteres Stockwerk (Bild 23) und ein Quergebäude anstelle des früheren Stallgebäudes, so dass die Besitzerin, die Witwe Gina Zimmermann, das Haus teilweise vermieten konnte. 1898 wurde das Quergebäude umgebaut und erweitert. Als die Familie Fürstenberg 1905 das Haus erwarb, waren von der Gesamtfläche von 1423qm ca. 634 qm bebaut, so dass – nach einer Erweiterung des Quergebäudes um ca. 80qm im Jahre 1928 – die Familie (Sally, Rosa und 4 Kinder, und zumindest 1924 seine Mutter) auf der sogenannten „Beletage“ (Hochparterre) mit insgesamt mehr als 700 qm komfortable lebte (Bild 25) und die beiden darüber liegenden Etagen vermietete – die Mietpreise bewegten sich zu dieser Zeit im Bereich von 5700 Mark/Jahr für das ganze Haus (1888), wie wir aus einer anderen Akte (23) wissen. Ihre Mieter waren zumeist Professoren und Bankiers, dazu war dies eine viel zu begehrte Lage und der Preis verhältnismäßig hoch, gemessen an den durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Bild 24: Grundstücksplan mit Senkgrube und Anschluß an die Kanalisation 1874. Quelle: (22).
Bild 25: Grundriss der Wohnung im Hochparterre, die die Familie Fürstenberg ab 1905 bewohnte. Die farbig markierten Teile sind die Erweiterungen im Jahr 1891, so dass die Gesamt-Wohnfläche 634qm betrug. Quelle: Bauakte (22).

Firmengründung 1924

Zwar hatte sich Albert Rosenhain bereits 1901 aus der Leitung der Firma Albert Rosenhain zurückgezogen und die Geschäftsführung den Gebrüdern Sally und Gustav Fürstenberg überlassen, aber er war mit Sicherheit noch stiller Teilhaber. Als er am 20. August 1916 im Alter von 79 Jahre verstarb, wohnten er und seine Frau Line (Samueline) in Berlin in der Königin-Augusta-Straße 24, auf der anderen Seite des Landwehrkanals. Line Rosenhain geborene Löwenthal starb am 24. Juli 1924 in Alter von 80 Jahre alt und wohnte zu diesem Zeitpunkt am Lützowplatz 5, auch wenn auf ihrer Sterbeurkunde die Adresse Königin-Augusta-Straße 24 angegeben war. Und Rosa Fürstenberg geborenere Rosenhain, Ehefrau des Sally Fürstenberg starb am 8. September 1925, ihr Tod wurde durch ihren Sohn Paul Fürstenberg angezeigt (Bild 26).

Bild 26: Sterbeurkunde der Rosa Fürstenberg geborene Rosenhain vom 8. September 1925.
Der Tod wird vom Sohn Paul Fürstenberg angezeigt.

Spätestens nach dem Tod des Firmengründers war offenbar eine Neugründung der Firma Albert Rosenhain notwendig, wie eine Akte aus dem Handelsregister B des Amtsgerichts Charlottenburg belegt: Am 13. März 1922 hatten Sally und Gustav einen neuen Gesellschaftervertrag vorgelegt, in dem die bislang offene Handelsgesellschaft in eine G.m.b.H. umgewandelt wurde. „Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Leder-, Luxus- und Galanteriewaren, insbesondere der Fortbetrieb des zu Berlin unter der Firma Albert Rosenhain bestehenden Handelsunternehmens, zu dem Grundstücke nicht gehören“ (11). Das Stammkapital von 5 Mio. Mark wird in 500 Anteilen von je 10.000 Mark im Verhältnis von 3:2 unter den beiden Eignern (Sally, Gustav) aufgeteilt. Die Geschäftsführung übernehmen die beiden Gesellschafter, die dafür jeweils ein Jahresgehalt von 200.000 Mark erhalten, die Ehefrauen der beiden werden zu stellvertretenden Geschäftsführerinnen. 

Nach dem frühen Tod seines Bruders und Kompagnons Gustav am 8. April 1931 im Alter von 61 Jahren trat seine Witwe Sophia geb. Birnholz als stellvertretende Geschäftsführerin zurück, blieb aber Gesellschafterin, und Sallys ältester Sohn Paul trat als Geschäftsführer ein. Im Jahr 1933 wurden auch die anderen Söhne Gesellschafter: Das nach Hyperinflation des Jahres 1923 und der Währungsreform 1924 registrierte Stammkapital von 1.25 Mio. Reichsmark (RM) verteilte sich im Verhältnis von 4:2:1:1:1:1 auf Sophia, Sally, und die Söhne Paul, Fritz, Ulrich bzw. Hellmut; die waren jetzt 23, 19, 17 und 15 Jahre alt. Paul bekommt eine Generalvollmacht, seinen Vater in allen Angelegenheiten allein vertreten zu dürfen. Diese Vollmacht wird bereits in Amsterdam im deutschen Generalkonsulat angefertigt – die Familie war 1933 ausgereist. Zwei Jahre später, mit Datum vom 27.September 1935, teilen die beiden Geschäftsführer (Sally, Paul Fürstenberg) dem Amtsgericht Berlin (Handelsregister) mit, dass aufgrund notarieller Verhandlungen vom 16.September 1935 die Gesellschaft aufgelöst ist und sie beide zu Liquidatoren bestellt worden sind. Der Liquidationsprozess dauert allerdings noch bis 1943 und wird erst am 29. Juli 1943 von der Berliner Revisions-Aktiengesellschaft bestätigt, die „die Bücher und Schriften … aufbewahrt“ – davon wird noch zu reden sein (s. unten, Firmenauflösung).

Handelsrichter Fürstenberg

Bereits vor seiner Ernennung und Vereidigung als Handelsrichter im Jahr 1914 war Sally Fürstenberg vereidigter Sachverständiger für Leder-, Luxus- und Galanteriewaren bei den Berliner Gerichten (laut Adressbuch seit 1903), war seit 10 Jahren Kaufmannsgerichts-Beisitzer und II. Vorsitzender des ständigen Ausschusses für den Kleinhandel der Handelskammer zu Berlin. Mit Datum 1. Juli 1914 wurde er für 3 Jahre zum stellvertretenden Handelsrichter am Landgericht II ernannt; diese Bestallung wurde 1918, 1920, 1923, 1926 und 1929 erneuert. 1931 wird er zudem als Sachverständiger für das Kammergericht und die Landgerichte I, II und III bestätigt. Im Jahr 1932 wird die Ernennung zum Handelsrichter nicht erneuert, aber unter ausdrücklichem Verweis darauf, dass dies „lediglich deshalb nicht erfolgt, weil mit Rücksicht auf die Abnahme der Handelssachen eine Verminderung der Zahl der Handelsrichter vorgenommen werden musste“ (20).

Personalakten enthalten keine gerichtlichen oder juristischen Vorgänge, an denen der Handelsrichter Fürstenberg beteiligt war, sondern vor allem Urlaubsgesuche, Krankschreibungen und beamtenrechtliche Vorgänge. Gelegentlich weist dies auf berufliche bedingte Reisen z.B. zur Leipziger Messe hin, manchmal enthalten Urlaubsgesuche Hinweise auf familiäre Gründe: so z.B. bei einem Urlaubsgesuch vom 12. Januar 1924 unter Hinweis auf eine schwere Erkrankung seiner Frau Rosa – „im Dez. 23 und Anfang Januar 24 wegen plötzlich einsetzender Erblindung eines Auges (infolge schwerer Erkrankung ihres Gefäßsystems)“ – die daran im Sommer des Jahres verstarb (s. oben, Bild 26). Oder eine eigene Erkrankung (ein stark juckendes Hautleiden, behandelnder Arzt Prof. Chajes) im Juli 1925, die nach einer Stress-bedingten psychosomatischen Reaktion klingt (wenn dem Autor diese „Ferndiagnose“ gestattet ist).

Und dann findet sich doch noch ein dienstlicher Vorgang: In einem Zeitungsartikel vom 8. September 1925 (20) wurde dem Handelsrichter Fürstenberg und einem weiteren Kollegen vorgeworfen, ihre Positionen im Aufsichtsrat einer Firma dazu benutzt zu haben, einen noch nicht vom Aufsichtsrat genehmigten Bilanzbericht einer Konkurrenzfirma zur Einsicht gegeben zu haben. Die Sache wurde als erledigt betrachtet, als klar war, dass der Konkurrent der Firma früher angehörte hatte, die Daten aus anderen Quellen kannte, und die beiden Aufsichtsräte sich redlich und erfolgreich bemüht hatten, die allseits bekannten Streitigkeiten in der Firma vorgerichtlich zu klären.

Wohin mit dem vielen Geld: Immobilienkauf und Pferderennsport

Zählten die Fürstenbergs bereits nach der Jahrhundertwende zu den reichsten Menschen in Berlin (13), so hat sich diese privilegierte Situation in den Jahren bis zur Auflösung der Firma und Emigration – natürlich – nicht verschlechtert. Deutlich wird dies weniger an der Wohnsituation als vielmehr an den Investitionen, die Sally tätigte. Wir hatten aber schon gesehen, dass sein jüngerer Bruder Gustav 1930 in das Villenviertel Dahlem zog und dort eine Immobilie erwarb und bewohnte.

Zum einen waren dies Immobilien in den besten Lagen der Stadt, wie man den Adressbüchern Berlins entnehmen kann: Das erste Grundstück war in der Leipzigerstraße 73/74, erworben 1906, sowie das rückwärtig dazu gelegene Grundstück Niederwallstrasse 13/14, erworben 1908; hier waren die Geschäftsräume (s. Bild 21). In der Lietzenburgerstraße 13 besaß die Familie seit 1908 ein Grundstück, auf dem ein Wohnhaus stand. 1919 erwarb Sally Fürstenberg auch noch das Grundstück Lützowstraße 60 in unmittelbar Nachbarschaft zum Wohnsitz Lützowplatz 5 – die beiden Gartengrundstücke waren hinter den Häuserreihen miteinander verbunden (Bild 27). Die Familie erwarb 1932 die Grundstücke Kurfürstendamm 230 und 232; Eigentümer war hier die „Kurfürstendamm Wohnstätten AG“ mit Sitz in der Leipzigerstrasse 72,74 (Firma Rosenhain). Weitere Erwerbungen waren 1933 ein Wohnhaus in der Augsburgerstrasse 34 (1934 war der Eigentümer die Firma Rosenhain, Kurfürstendamm 228, danach die o.g. Wohnstätten AG) und 1934 ein Wohnhaus in der Wassertorstrasse 3 (Kreuzberg). All diese Immobilien mussten aufgrund der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 veräußert werden und wurden – weit unter Wert – für die Bezahlung der Reichsfluchtsteuer genutzt – dazu ein andermal mehr.

Bild 27: Die Grundstücke Lützowplatz 5 und Lützowstrasse 60 des Sally Fürstenberg. Die Gartenanteile stoßen oben rechtwinklig zueinander. Die farbig markierten Bauteile sind Erweiterungen bzw. Abbruch im Jahr 1928. Quelle: Bauakte (22).

Und dann waren da noch die Rennpferde, wie wir aus einer Sammlung von Presseartikeln zu Sally Fürstenbergs 70. Geburtstag im Jahr 1930 erfahren haben – gefunden im Jüdischen Museum von Berlin (JBM), dem JBM von Nachkommen der Familie Fürstenberg in den USA zur Verfügung gestellt (24). Textlich waren die meisten der 33 Artikel nicht unabhängig voneinander (auch Journalisten schreiben voneinander ab), das Foto des Jubilars war in den meisten Fällen das gleiche, und bezüglich der Lebensdaten und Fakten enthielten Sie nicht viel Neues über das hinaus, was wir inzwischen in Archiven gefunden hatten, aber definitiv neu war die Sache mit den Rennpferden. Wenn man sie dann weiß, sind weitere Informationen leicht zu finden in der Tagespresse, insbesondere in den Meldungen zum Pferderennsport.

Zwischen 1922 und 1929 konnte wir acht Rennpferde identifizieren, als deren alleiniger Besitzer Sally Fürstenberg genannt wurde. Dies waren von 1922 bis 1925 der Hengst Contrahent, 1923 und 1924 die Pferde Palette sowie Blücher, 1925 Toga, 1925 bis 1927 Mainberg, 1926 bis 1929 Tullus Hostilius und Freier Wille, und schließlich 1925 bis 1928 Pilatus, das ihm anfänglich zur Hälfte gehörte, zuletzt aber unter E.S.Fürstenberg lief. Mit Mainberg hatte er 1927 seine größten Gewinner: „Herr E.S.Fürstenberg ist der Besitzer des Siegers im großen Preis von Karlshorst, Mainberg, der die Gesamtgewinnsumme, die 37 570 Mark ausmacht, bis auf einen geringen Bruchteil, allein zusammentrug“ (25). Der Hengst mit dem Namen Tullus Hostilius (Bild 28), benannt nach dem sagenumwobenen dritten römischen König (710 – 640 v.Chr.), konnte auf eine stattliche Herkunft zurückblickend, die bei Rennpferden (wie beim Adel) auf das Sorgfältigste dokumentiert wurden und werden; er war vermutlich das teuerste Engagement von Sally Fürstenberg. Er galt in der Saison 1927 als Favorit für das Deutsche Derby, patzte aber aufgrund der Wetterbedingungen. Bei einem Rennen in Berlin-Hoppegarten am 26. Juli des gleichen Jahres verletzte er sich schwer (Bruch der linken Fußwurzel) und schied für weitere Monate aus dem Rennbetrieb aus. Als er im Oktober als wiederhergestellt galt, wurde vermeldet, dass er nicht mehr zum Rennbetrieb tauge, sondern zu Zuchtzwecken eingesetzt werden sollte; 1931 wurde er verpachtet – für Sally Fürstenberg sicherlich ein ganz erheblicher finanzieller Verlust. 

Bild 28: Der irische Schimmel Tullus Hostilius des Sally Fürstenberg. Das Pferd verletzte sich bei einem Rennen 1927 und fand danach zu Zuchtzwecken Verwendung. Quelle: (25).

Die Auflösung der Firma Rosenhain

Die erzwungene Geschäftsauflösung der Firma Rosenhain, der Zwangsverkauf aller ihrer Immobilien und die Zahlung einer horrenden Reichsfluchtsteuer als Voraussetzung für die Emigration der Familie Fürstenberg aus Deutschland sind Thema eines weiteren Teils dieser Geschichte. Deren Grundlage waren eine Vielzahl von antijüdischen Gesetzen, die die Nationalsozialisten in den Jahren nach der Machtergreifung 1933 erlassen hatten (26). Viele der dabei erzwungenen „Verträge“ der Familie Fürstenberg mit dem deutschen Reich wurden erst in den Restitutionsverfahren der Familie nach dem Krieg öffentlich bekannt und werden hier erstmals ausgewertet. Eine Darstellung dieser sinnentstellend „Wiedergutmachungsverfahren“ genannten Prozesse ab 1950 wird diese Familiengeschichte abschließen.

Literatur (für Nummern unter 20 siehe die Teile 1 bis 4)

20. Landgericht II Berlin, Personalakten betreffend den stellvertretenden Handelsrichter Egon Sally Fürstenberg. Signatur 4A KG Pers 10837 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA) Potsdam. 

21. Säuglings-, Kinder- und Müttersterblichkeit. Siehe die entsprechenden Artikel in Wikipedia mit diesen und weiteren Quellen, z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Säuglingssterblichkeit.

22. Bauakten des Wohnhauses Lützowplatz 5 (heute: 9) im Bauakten-Archiv des Bezirksamtes Berlin-Mitte; auf Anfrage waren es sieben Akten, die nur durch den Eigentümer einsehbar sind. Die Einsichtnahme erfolgte durch Herrn Dr. Wellmann vom HaL, der die Scans zur Verfügung stellte.

23. Akten der Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin, betreffend den Lützowplatz. Im Landesarchiv Berlin, Signataur A Rep. 000-02-01 Nr. 734 – darin sind für die einzelnen Häuser am Lützowplatz die Mieten im Jahr 1888 aufgelistet.

24. Archiv des Jüdischen Museums Berlin (JMB), Akte Nr. L-2005/30/5, ein in Leder gebundenen Buch mit Zeitungsausschnitten von 1930 anlässlich des 70. Geburtstages von Sally Fürstenberg. Das Foto des Pferdes Tullus Hostilius war in der B.Z. am Mittag Nr. 35 vom 5. Februar 1930 auf der Titelseite abgebildet.

25. Deutsche Allgemeine Zeitung, Mittagsausgabe vom 23.November 1927, Seite 3.

26. Die Liste der antijüdische Gesetze finden sich bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_antijüdischer_Rechtsvorschriften_im_Deutschen_Reich_1933–1945

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 4

Im Jahr 1879 trat Sally Fürstenberg bei der Firma Albert Rosenhain eine Stelle als Kaufmann an – in einem „Galanterie-, Luxus- und Papeterie-Warengeschäft“, das später als „Haus der Geschenke“ in Berlin und weit darüber hinaus bekannt sein wird. Bereits nach wenigen Jahren (1888) wurde er vom Kaufmann Albert Rosenhain zu seinem Mitinhaber ernannt; außerdem gab er ihm die einzige Tochter Rose, geboren am 30. Januar 1868 in Berlin, zur Frau (1890). 

Die Herkunft der Familie Rosenhain

Die Herkunft der Familie von Rose Rosenhain, die am 19. Juni 1890 den Sally Fürstenberg heiratete, ist in den Genealogie-Foren wie Ancestry, FamilySearch und Geni mindestens so widersprüchlich wie die ihres Mannes, und nicht zuletzt deswegen, weil der Name Rosenhain auch Rosenhaim, Rosenhein oder Rosenhayn geschrieben wurde und weil die Orte Rosenberg, Deutsch Eylau und Freystadt (alle Kreis Rosenberg), die in dieser Genealogie auftauchen, alle sehr klein waren und sehr dicht beieinander lagen. Arbeiten wir uns also rückwärts und schauen mal, wohin wir kommen.

Der Vater von Rose Rosenhain war Albert Rosenhain, geboren 1837, in Roses Heiratsurkunde heißt er „Abraham (Albert) Rosenhain“, verheiratet mit Samuelina Rosenhain geborene Löwenthal, wohnhaft in Berlin (Königin Augusta Straße 24). Der Vater war Trauzeuge und unterschrieb mit „Albert Rosenhain“, ebenso der Kaufmann Philipp Fürstenberg, der Vater von Sally.

Albert Rosenhain verstarb am 20. August 1916 in Berlin. In seiner Sterbeurkunde heißt es, er wurde geboren zu Rosenberg in Westpreußen (WP), war „Sohn des Kaufmanns Joachim Rosenhain und dessen Ehefrau Jeanette Zuname unbekannt“, die beide zuletzt nicht in Berlin wohnhaft waren, sondern in Rosenberg bzw. Freystadt, Kreis Rosenberg, WP. Er wurde 79 Jahre alt, d.h. er wurde um 1837 geboren; seine Frau Lina starb im Alter von 80 Jahren am 24. Juli 1924 in Berlin im Hause ihres Schwiegersohns Sally Fürstenberg (Lützowplatz 5), sie wurde demnach um 1844 geboren.

„Abraham genannt Albert Rosenhain in Berlin Leipziger Straße 72 wohnend 30 Jahre alt“ heiratete in Posen „laut Verhandlung am 15. April 1867 (… die Heirathen der Juden betreffend) … die Jungfrau Samuelina Löwenthal, Tochter des Rentier Moritz Löwenthal zu Posen, St. Martin Nr. 45 wohnend, 23 Jahre alt. Eingetragen Posen den fünfzehnten April Achtzehn hundert sieben und sechzig„. Die Information wurde am Stadtgericht Berlin eingetragen am 20. April 1867 (15). Die Verlobung war im November 1866 (Bild 15). 

Bild 15: Verlobungsanzeige in der National-Zeitung vom 30. November 1866 und Heiratseintrag vom 15. April 1867 (Quelle: (15)).

Albert Rosenhain hatte eine Schwester, Johanna Cohn geb. Rosenhain, geboren in Deutsch-Eylau Kreis Rosenberg, WP, verstorben am 22. März 1895 in Berlin im jüdischen Krankenhaus, wohnhaft 1895 zu Deutsch-Eylau beim Ehemann, dem Gerber Raphael Emil Cohn. Sie war Tochter des Kaufmanns Rosenhain und dessen Ehefrau Jeanette geb. Fabian (womit wir ihren Nachnamen gefunden haben), beide verstorben, zuletzt zu Rosenberg wohnhaft. Johanna Cohn war, als sie 1895 starb, 60 Jahre alt, also um 1835 geboren.

Ein Großvater, zwei Geburtsorte?

Damit haben wir zwei mögliche Geburtsorte des Großvaters von Rose Fürstenberg geborene Rosenhain und ihrer Großtante Johanna Cohn, nämlich Rosenberg (heute: Susz, Polen) im Kreis Rosenberg, WP, und Deutsch Eylau (heute: Eylau, Polen) im gleichen Kreis (Bild 16). Da diese nur etwa 20 km weit auseinanderliegen, ist es gut möglich, dass einer der beiden Angaben durch ein Versehen des Standesbeamten oder des Anzeigenden des Todes entstanden ist. Um dies zu klären, haben wir die Judenregister der Provinz WP durchgeschaut, die im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem liegen, aber auch digital im Internet zur Verfügung stehen.

Bild 16: Karte des Kreises Rosenberg von 1890 (Auszug aus einer größeren Karte von Ost- und Westpreußen) (Quelle: Wikipedia, gemeinfrei).
Bild 17: Karte von Deutsch Eylau im Jahr 1810 (Quelle: (16)).

Im Jahr 1801 gab es in Deutsch Eylau (Bild 17) nur einen „ordentlichen“ Juden, nämlich einen Jacob Abraham, der seine Schutzjuden-Konzession am 21. Mai 1789 erhalten hatte (Bild 18), sowie einen weiteren „außerordentlichen“ Juden namens Casper Laser mit Konzession vom 6. März 1800. Über Casper Laser gibt es ein paar Information aus der Geschichte Deutsch Eylaus (16), über Jacob Abraham wissen wir so gut wie nichts. Er muss im Jahr 1805 verstorben sein, weil in diesem Jahr (am 28. Februar 1805) seine Konzession an seinen Sohn Daniel Abraham überging (nur ein Sohn oder Schwiegersohn „erbte“ den Status Schutzjude). Daniels Frau hieß Sara, und im Jahre 1806/7 hatten sie eine Tochter (Rahel). Daniel war – vermutlich wie sein Vater – Kaufmann für „Schnittwaaren“ (Stoffe) und hatte ein Vermögen von 2000 Taler, was möglicherweise die Voraussetzung dafür war, den Status Schutzjude zu behalten. In den Jahren 1806, 1807 und 1808 nahm die Anzahl der Juden im Ort zu: nebst Casper Laser und Daniel Jacob Abraham gab es jetzt öffentliche (z.B. Schulmeister, Totengräber) und private „Bediente“ (z.B. Handlungsdiener) sowie einige „tolerierte Juden“, jeweils mit oder ohne Familie. Nach dem Erlass des Juden-Edikts im Jahr 1812 nahmen Daniel Jacob Abraham und ein Joachim Jacob Abraham den Nachnamen Rosenhain an (17) (Bild 19); vermutlich ist der Joachim Jacob Abraham ein zweiter, allerdings erheblich jüngerer Sohn des Jacob Abraham. Die Durchsicht der Juden-Register für die Städte Rosenberg und Freystadt ergaben keine Hinweise auf eine Familie, deren Nachname 1812 Rosenhain wurde. Damit hätten wir die Herkunft der Rosa Rosenhain bis zu ihrem Urgroßvater väterlicherseits, Jacob Abraham aus Deutsch Eylau, aufgeklärt.

Bild 18: Schutzjuden in Deutsch Eylau im Jahr 1801 (Quelle: a Akte I. HA Rap. 104, IV C Nr. 236a: Bestandsaufnahme der in den preußischen Provinzen lebenden Juden, Bd. 1: Ostpreußen, Westpreußen und Pommern).
Bild 19: Namensänderung des Joachim Jacob Abraham und des Daniel Jacob Abraham (Quelle: (17)).

Die Firma Albert Rosenhain in der Leipziger Straße

Eine Dokumentation mit vielen Fotos aus dem Jahr 1909 (18) und eine Festschrift zum 60. Firmenjubiläum der Firma Albert Rosenhain 1924 (19) geben Auskunft über die frühen Jahre der Firma: Bei der Eröffnung am 6. September 1864 war der Eigentümer Albert Rosenhain 28 Jahre alt, aber ob es wirklich neben ihm noch einen Seniorchef gab („von allen der Vater genannt“), wie in der Festschrift von 1924 unterstellt (19), ist zweifelhaft: Zunächst waren nur 2, dann 4 Angestellte neben dem Chef tätig, dann stiegen die Zahlen stetig. Bis 1884 waren es 8 Angestellte, bis 1889 dann 15, bis 1894 32, bis 1899 85, bis 1904 116, und bis 1909 schließlich 180 Angestellte (19). „Vater“ war wahrscheinlich die Bezeichnung für Albert Rosenhain, nachdem Sally Fürstenberg 1888 sein Teilhaber geworden war – da hatte er immerhin das Alter von 50 Jahren erreicht.

Das Geschäft war in der Leipziger Straße 72, schräg gegenüber vom Dönhoffplatz, neben den Königskolonaden. Nicht nur die Anzahl der Angestellten, auch die Bautätigkeit zeigt das gleiche stetige Wachstum, wie das Bild des Ladengeschäftes um 1896 zeigt (Bild 20). Albert Rosenhain brachte das „Galanterie-, Luxus- und Papeterie-Warengeschäft“ sicher durch die Zeit des Krieges 1870/71 und durch die Wirtschaftskrise nach der Gründerzeit, die für viele Firmen das Ende bedeutete, weil sie sich verspekuliert hatten. 

Bild 20: Das Geschäft des Albert Rosenhain an den Kolonaden um 1896 (links) (Quelle: Panorama von Berlin für die Gewerbeausstellung 1896, S. 38; digital bei der ZLB (19)),

Im Jahr 1879 trat Sally Fürstenberg in die Firma ein: „Er war der rechte Mann zur rechten Zeit. Jung, voller Tatkraft, voller Initiative … der der Firma einen neuen Inhalt gab, der durch seine Rührigkeit, seinen Arbeitseifer und sein hingebendes Interesse … von vornherein darauf ausging, das Geschäft Albert Rosenhains zu erweitern und zu vergrößern und dem es letzten Endes … gelang, … eine ganz neue Branche zu entwickeln …“ (20). Die Firma war an der großen Gewerbeausstellung 1896 beteiligt, ungewöhnlich für ein Einzelhandelsgeschäft, erweiterte die Geschäftsräume mit dem Umzug in die Leipzigerstraße 73/74, mietete Räumlichkeiten in der Nr. 75, bis schließlich die „Rosenhain Passage“ bis zu Niederwallstraße reichte (Bild 21).

Bild 21: Das Galanteriewaren-Geschäft Albert Rosenhain in der Leipziger Straße 73-74 im Jahr 1809 (aus: (18)).

Als sich Albert Rosenhain 1901 aus dem Geschäftsleben zurückzog, stieg Sallys Bruder Gustav Fürstenberg als Teilhaber in das Geschäft ein (Bild 22). Im Jahr 1914, so berichtete der Polizeipräsident (11), beschäftigte die Firma 250 Personen und hat einen Jahresumsatz von mehr als 4 Millionen Mark. 1911 wurde die Firma Hoflieferant des Königs von Rumänien, im Jahre 1913 wurden die Fürstenberg-Brüder preußischer Hoflieferanten – dies veranlasste das Auskunftsersuchen bei der Polizei (siehe Teil 3).

Bild 22: Der Firmengründer Albert Rosenhain (Mitte), Sally Fürstenberg (links) und Gustav Fürstenberg (rechts) (aus: (18))

Literatur

15. Juden- und Dissidenten-Register 1812-1874 des Stadtgerichts Berlin, digitalisiert und archiviert bei FamilySearch:  https://www.familysearch.org/search/catalog/105476?availability=Family History Library

16. J.Kaufmann: Geschichte der Stadt Deutsch Eylau. Danzig, L.Saunier´s Buch- und Kunsthandlung 1905.

17. General-Verzeichnis sämmtlicher in dem Departement der Königl. Regierung von Westpreußen vorhandenen Juden welchen das Staatsbürger-Recht ertheilet worden. Marienwerder, gedruckt in der Königl. Westpreuß. Hofbuchdruckerey.

18. Maximilian Rosen, Hrsg.: Die Entwicklung Gross-Berlins. Die Führenden und ihr Werk. Dritte Abteilung: Gewerbe, Handel, Industrie. Albert Rosenhain (Sonderdruck). Archiv für Kunst und Wissenschaft, Berlin 1909.

19. https://digital.zlb.de/viewer/image/34127884/1/LOG_0000/

20. Die Geschichte des Hauses Albert Rosenhain. Den Chefs der Firma, den Herren Egon S. Fürstenberg und Gustav Fürstenberg anläßlich des 60 jährigen Bestehens der Firma am 6. September 1924 gewidmet. Berlin (Eigendruck) 1924

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 3

Im zweiten Teil haben wir die Generation der Eltern kennengelernt, heute sind Sally Fürstenberg und seine Geschwister das Thema unserer Geschichte. Sally Fürstenberg war das älteste der vier Kinder von Emma und Philipp Fürstenberg; er wurde am 5. Februar 1860 geboren, zu diesem Zeitpunkt wohnte die Familie in der Turmstraße 45 in Moabit.

Sally Fürstenbergs drei Geschwister

Martha Fürstenberg, geboren 8. Januar 1862. Sie heiratete am 1. April 1886 den Handlungs-Commis (Handlungsdiener) Emil Brock, geboren am 25. November 1858 aus Zellin, Kreis Königsberg, Neumark, Sohn des dort verstorbenen Kaufmanns Levin Judas Brock und dessen Ehefrau Laura, geborene Franck. Sie hatten zwei Kinder, Edith, geboren 1886 und Alice Margarete, geboren 1897. Die erste heiratete einen Horwitz, die zweite einen Dreifuss. Die Familie Brock, auch die beiden Töchter, wandern 1939 über Argentinien nach Uruguay aus (Bild 10). Dort starb Martha am 17. Mai 1946, nachdem 10 Monate zuvor ihr Mann verstorben war (Bild 11).

Bild 10: Passagierliste des Schiffs „Oceania“ nach Montevideo über Buenos Aires am 16. Oktober 1939 mit dem 81-jährigen Emil Brock und seine 77-jährige Frau Martha, geborene Fürstenberg sowie der jüngeren Tochter Alice Dreifuss geborene Brock mit drei Kindern (die letzten sechs Zeilen). In allen Pässen waren schon die jüdischen Zwangsnamen Israel bzw. Sara eingetragen. Sie kamen zu diesem Zeitpunkt aus Genf und hatte in Triest eingeschifft.
Bild 11: Todesanzeige für Martha Brock geborenen Fürstenberg und Emil Brock im Jahr 1946 in einer deutschsprachigen Zeitung in Uruguay (Quelle: unbekannt)

Julius Fürstenberg, geboren in Berlin am 18. Dezember 1865, wanderte bereits mit 18 Jahren in die USA aus. Einer eidesstattlichen Erklärung zur Erlangung eines Passes im Jahr 1907 können wir eine Reihe von Daten entnehmen: Erstmalige Einreise – per Dampfer von Bremen – am 23. Juli 1883, zwischen 1890 und 1907 dauerhaft in den USA, zum Zeitpunkt der Antragstellung in Houston, Texas wohnhaft; er wurde amerikanischer Staatsbürger im September 1906, sein Beruf: Stewart. 

Julius heiratete zweimal, in beiden Fällen eine Christin – was offenbar in den USA keine Rolle spielte, aber zu der in Teil 1 geschilderten genealogischen Verwirrung Jahre später führte. Die 1. Ehe war mit einer Katharine Riess (oder Reiss) am 20. Oktober 1891 in Galveston, Texas, USA; sie war 1871 in Deutschland geboren worden und starb am 30. August 1900 in Harris, Texas. Ihr Sohn Fritz Julius Carl wurde am 6. März 1899 in Potsdam geboren und am 14. Oktober 1900 in Harris County getauft. Die 2. Ehe wurde am 16. November 1905 in der Trinitiy Lutheranean Church, Harris County Texas geschlossen, seine Frau war Elise Loeser, geboren 1858 in Chemnitz, sie war mit ihren Eltern 1888 in die USA eingereist. Sie brachte einen Sohn (Willi Loeser, 1882-1942) mit in die Ehe. Julius starb am 17. Juni 1911 im Alter von nur 45 Jahren in Houston an einem Lungenkarzinom (Bild 12), der Sohn Fritz aus erster Ehe starb 1966 ebenfalls an einem Lungenkarzinom.

Bild 12: Sterbeurkunde für Julius Fürstenberg vom 17. Juni 1911

Gustav Fürstenberg, der 6 Jahre jüngere Bruder von Sally, wurde am 17.Juni 1868 geboren – er starb am 8. April 1931 in Berlin in der Charité. Kaufmann wie sein Bruder, wurde er 1901 zu dessen Partner und Teilhaber an der Firma Albert Rosenhain und wurde innerhalb kürzester Zeit zu einem sehr reichen Mann. Als die Firma 1911 um Verleihung des Titels „Großherzoglich Sächsischer Hoflieferant“ beim Sächsischen Hofmarschallamt in Weimar nachsuchte, bat das Amt den Polizeipräsidenten von Berlin um Auskunft „über das Geschäft, den Ruf und die Vermögensverhältnisse der Gesuchsteller„, ebenso beim Antrag zur Führung des Titels Hoflieferant des Königs von Rumänien 1913 (Bild 13). Aus dieser Akte (11) erfahren wir einiges aus der Geschichte der Firma, aber auch Gustavs Vermögensverhältnisse: „Sein Ruf und seine Führung sind einwandfrei. Für das laufende Jahr ist er mit einem Einkommen von 90 000 bis 92 000 und einem Vermögen von 260 000 bis 280 000 M zur Steuer veranlagt“ – und das macht nach einer Umrechnungstabelle der Bundesbank (12) etwa das 5,6-fache in Euro heute, also knapp eine halbe Million Jahreseinkommen und 1.5 Millionen auf der Bank. Im Jahr 1914 wurde Gustav, wie zuvor sein Bruder Sally, vereidigter Sachverständiger bei den Berliner Gerichten.

Bild 13: Genehmigung des Polizeipräsidenten vom 30. Juni 1913 für Gustav Fürstenberg, Hoflieferant des rumänischen Königshauses zu werden (aus: Akte im Landesarchiv Berlin (11)).

Auch wenn er nicht ganz so viel verdiente wie sein älterer Bruder, bei dem laut „Millionäre in Preußen“ (13) ein Einkommen von 170.000 und ein Vermögen von 2,8 Millionen für das Jahr 1911 zu Buche schlugen, reichte dies aus, einen Hausstand zu gründen: Gustav heiratete am 6. Januar 1914 die Sophia Birnholz, geboren am 21. Oktober 1887 zu Berlin, Tochter des Rentiers Elias Eduard Birnholz und dessen Ehefrau Pauline, geborene Lichtenstein, wohnhaft Wilmersdorf (Schayerstraße 1). Gustav und Sophia hatten zwei Töchter, Leonie und Vera. In seinem Testament von 1930 (14) setzte er seine Frau als Alleinerbin ein, verfügt aber, dass die Töchter Nacherben zu gleichen Teilen sein sollten.

Zum Zeitpunkt seines Todes wohnte die Familie in Berlin-Grunewald, Siemensstraße 19-21, aber Gustav wohnte noch bis 1904 in der Josephstraße 5 in Kreuzberg. Dann zog er näher an das Zentrum und zu seinem Arbeitsplatz und wohnte für zwei Jahre (1905, 1906) in der Jerusalemstraße 11-12, nachdem Sally dort ausgezogen und an den Lützowplatz gezogen war. 1907 ging es weiter westlich nach Charlottenburg (Kantstraße 3,4), dann Rankestraße 8 (1910-1914) und dann für viele Jahre (bis 1929) in die Lietzenburgerstr. 51. Und schließlich 1930, ein Jahr vor seinem Tod, zog die Familie in den Grunewald (Siemensstr. 19-21), wo sie ein bereits vorhandenes Haus gekauft hatten: die wechselnden Adressen spiegeln eindrucksvoll den ökonomischen Aufstieg der Familie.

Egon Sally Fürstenberg

Egon Sally Fürstenberg nannte sich erst ab 1901 so, in den Jahren zuvor war sein Name in den Adressbüchern mit Sally oder (abgekürzt) mit S. Fürstenberg angegeben. Dazu weiß der Polizeipräsident einige Jahre später: „Nach den Registern heisst er mit Vornamen nur Sally und unterzeichnet sich auch vor Gericht so. Den Vornamen Egon hat er sich augenscheinlich willkürlich zugelegt …“ (11). Vermutlich war der Name Sally, auch wenn er modern klang, angelehnt an Salomon, und dies wiederum war Sally zu jüdisch, so dass er sich einen weiteren Vornamen gab.

Als Sally Fürstenberg geboren wurde (5. Februar 1860), wohnte die Familie noch in der Turmstraße in Alt-Moabit, aber schon im nächsten Jahr zieht sie ins sogenannte Scheunenviertel, dem traditionell jüdisch bewohnten Bezirk im Nordosten der Stadt (siehe Bild 7 in Teil 2) – dort bleiben sie für die nächsten 20 Jahre hängen mit den für Berlin typischen häufigen Wechseln der Mietwohnung, weil Nachwuchs kommt einerseits, weil die Mieten steigen andererseits. Solange Kinder kein Gymnasium besuchen, lassen sich genealogische Spuren in dieser Zeit kaum eruieren: Schulzeiten sind archivarisch normalerweise nicht dokumentiert (mit Ausnahme des Abiturs, das in den obligaten Jahresberichten der Gymnasien an die Kultusadministration dokumentiert ist, oder wenn schulinterne Zeugnis- und Versetzungsberichte in ein Archiv eingestellt wurden), Lehrzeiten noch weniger, und auch Arbeitsverhältnisse kaum, wenn sie nicht im öffentlichen Dienst waren.

Die Schule wurde in der Regel ab dem 6. Lebensjahr für 8 Jahre besucht, eine Kaufmannsausbildung dauerte mindestens 5 Jahre, also dürfte Sally mit etwa 14 oder 15 in eine Kaufmannslehre bei einer Firma eingetreten sein und mit 19 oder 20 dort seine Lehre angeschlossen haben – das wäre dann für ihn 1879 oder 1880. Nach Beendigung der Lehre trat er 1879 nachweislich bei der Firma Albert Rosenhain in Berlin eine Stelle an und wurde bereits nach wenigen Jahren (1888) vom Kaufmann Albert Rosenhain zu seinem Mitinhaber ernannt; außerdem gab der ihm die einzige Tochter Rose, geboren am 30. Januar 1868 in Berlin, zur Frau (1890) (Bild 14).

Bild 14: Heiratsurkunde des Sally Fürstenberg und der Rose Rosenhain vom 19. Juni 1890.

Im nächsten Teil werden wir die Geschichte der Familie Rosenhain rekonstruieren, hat doch der Name der Firma Albert Rosenhain für weitere 50 Jahre bestanden, auch als er längst in die Hände der Familie Fürstenberg übergegangen war.

Literatur:

11. Akte im Landesarchiv Berlin (A Pr. Br. Rep. 030 Nr. 12764) „betreffend die Firma Albert Rosenhain. Inhaber: Kaufmann Sally Egon Fürstenberg, Gustav Fürstenberg“, darin Blatt 7ff.

12. Deutschen Bundesbank: Kaufkraftäquivalenten historischer Beträge in deutschen Währungen seit 1810 – Gulden, Taler, Mark, Reichsmark, D-Mark (Stand: Januar 2022; siehe: https://www.bundesbank.de/resource/blob/615162/13c8ab8e09d802ffcf2e5a8ae509829c/mL/kaufkraftaequivalente-historischer-betraege-in-deutschen-waehrungen-data.pdf).

13. Rudolf Martin. Nachtrag zu den 12 Provinzbänden des Jahrbuchs der Millionäre im Königreich Preußen. Verlag Rudolf Martin, Berlin 1913.

14. Akte im Landesarchiv Berlin (A Rep. 342-02 Nr. 60363): Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister B „betreffend Albert Rosenhain GmbH“, darin Blatt 103-104.

Das Haus Fürstenberg am Lützowplatz – 2

Im ersten Teil der Geschichte hatten wir die Großeltern des Egon Sally Fürstenberg kennengelernt, Joseph David (Fürstenberg), der Handelsmann aus Lindow und seine Frau Fanni, geborene Levin/Michel. Sie hatten zwei Söhne, David Fürstenberg, geboren 1820 in Lindow, und Philipp Fürstenberg, geboren 1824, ebenfalls in Lindow, der Vater des Egon Sally.