Stolperstein-Inschriften

Hinweise des Teams von Gunter Demnig für Stolperstein-Inschriften

1. Formales

  • In den Dateien bitte nur Text verwenden und keine Tabellen.
  • Für die Inschriften bitte ausschließlich folgende Formatierung nutzen:
    • Schriftart Arial
    • Den Text mittig zentrieren
    • Schriftgröße 12, der Name der verfolgten Person Schriftgröße 16
    • Alles in Großbuchstaben (nicht fett!)

2. Inhaltliches

Die erste Zeile eines Stolpersteines bezieht sich auf den Bezug des Menschen zum jeweiligen Verlege-Ort:

  • „HIER WOHNTE“ ist die üblichste Inschrift und wird verwendet, wenn es sich um den letzten frei gewählten Wohnort handelt
  • „HIER LEBTE“ ist als Inschrift nur zu verwenden, wenn bekannt ist, dass es sich beim letzten Wohnort um ein „Judenhaus“ handelte.
  • „     “ ja, die erste Zeile kann auch leer sein, wenn ein Stolperstein für einen Menschen, der keinen konkreten Bezug zum Verlegeort hatte verlegt werden soll. Denkbar zB wenn Stolpersteine für eine Familie verlegt werden sollen, ein Familienmitglied aber nie an dieser Adresse gewohnt hat
  • Besondere Formulierungen wie „HIER ARBEITETE“, „HIER LEHRTE“ sind grundsätzlich möglich, „HIER WIRKTE“ wird nicht (mehr) verwendet

In der zweiten Zeile steht der Name des Menschen, für den der Stolperstein verlegt wird

  • Hierbei ist zu beachten, dass durch den begrenzten Platz höchstens nur ein weiterer Vorname auf den Stein geschrieben werden kann
  • Bei langen Namen geht der Name über zwei Zeilen auf dem Stolperstein
  • Titel wie „DR.“ können in der Inschrift verwendet werden, Berufsbezeichnungen wie „Ministerialrat“ aber nicht. Auch Ergänzungen beim Doktortitel, wie etwa „Dr.jur“ sind nicht möglich. Bei Menschen mit einem akademischen Titel fragt das Team von Gunter Demnig oft nach, ob es ein Berufsverbot gab. Wenn ein solches bekannt ist, kann es auf dem Stolperstein mit der Jahreszahl festgehalten werden: „BERUFSVERBOT 19XX“
  • Auf dem Stolperstein ist der historische Name zu verwenden. Häufig setzen sich in Familiengedächtnissen Modernisierungen oder Übertragungen der Namen in andere Sprachen durch, die nicht dem wirklichen Namen entsprechen

Bei verheirateten weiblichen NS-Verfolgten kann unter dem Namen noch der Geburtsname stehen

  • Es steht „GEB.“ und anschließend der Geburtsname
  • Wenn die Frau, für die der Stolperstein verlegt wird, den NS überlebt und später geheiratet hat, wird in der Inschrift der Name aus den 30er/40er Jahren verwendet mit dem Zusatz „VERH.“ und dann dem späteren Namen

In der dritten Zeile der Stolperstein-Inschriften steht das Jahr der Geburt des Menschen

  • Die Inschrift ist „JG.“ und das Geburtsjahr mit 4 Ziffern
  • Die Nennung des vollen Geburtsdatums ist nicht möglich

Die folgenden Zeilen sind den spezifischen Stationen der Verfolgung vorbehalten:

  • das Datum einer Deportation wird so dargestellt, dass zuerst „DEPORTIERT X.X.XXXX“ steht und in der nächsten Zeile das Ziel der Deportation. zB:

DEPORTIERT 1.8.1942
THERESIENSTADT

  • Wenn ein Mensch mehr als einmal deportiert wurde, steht ab der zweiten Deportation nur noch die Jahreszahl und das Ziel der Deportation. zB:

DEPORTIERT 1.8.1942
THERESIENSTADT
1943 AUSCHWITZ

HINWEIS: Ein häufiger Fehler bei der Arbeit mit dem Online-Gedenkbuch ist es, das zweite Deportationsdatum fälschlicherweise als das Todesdatum auf der Stein-Inschrift zu verwenden – bitte beachten!!

  • Analog zu den Inschriften bei Deportationen sind auch die Texte bei Verhaftungen zu verfassen. Hier allerdings mit „VERHAFTET X.X.XXXX“.
  • Ist das Todesdatum eines Menschen bekannt, endet die Inschrift mit „ERMORDET X.X.XXXX“, wenn das Datum nicht bekannt ist, nur mit „ERMORDET“. Bei Vernichtungslagern ist auch eine Inschrift wie „ERMORDET IN AUSCHWITZ“ möglich.
  • Die Inschrift „TOT“ wird nur noch verwendet, wenn es sich um einen natürlichen Tod, zB. in Berlin handelte, auf keinen Fall jedoch bei einem Tod in Konzentrations- oder Vernichtungslagern.
  • Sollte es keine spezifischen Stationen der Verfolgung gegeben haben – und auch nur dann – , wird die Inschrift „GEDEMÜTIGT / ENTRECHTET“ verwendet, in der Regel in Kombination mit „TOT X.X.XXX“ oder „FLUCHT IN DEN TOD X.X.XXXX“(bei Suizid).
  • Wenn Menschen den Nationalsozialismus durch die Flucht in ein anderes Land überlebt haben, steht in einer Zeile „FLUCHT 19XX“ und in der nächsten Zeile das Ziel der Flucht. Hier können auch mehrere Länder stehen, allerdings immer nur Stationen der Flucht bis 1945 (wenn etwa 1948 von Großbritannien aus eine Emigration in die USA stattfand, endet die Inschrift mit „ENGLAND“). „FLUCHT“ ist die einzige mögliche Form der Inschrift, „EMIGRATION“ oder „EMIGRIERT“ ist nicht möglich.
  • Bei Minderjährigen, die ohne ihre Eltern geflohen sind, ist die Inschrift „FLUCHT 19XX MIT HILFE“ oder, falls es ein „Kindertransport“ war, „KINDERTRANSPORT 19XX“.
  • Wenn ein Mensch nach der Flucht interniert wurde, wird der Name des Internierungslagers auf dem Stein festgehalten, etwa „INTERNIERT MECHELEN“ oder „INTERNIERT GURS“. Auf jedem Stolperstein wird aber nur ein Internierungslager festgehalten, und zwar das letzte Internierungslager, von dem aus auch die Deportation stattfand.
  • Eine Stolperstein-Inschrift endet nur mit „ÜBERLEBT“, wenn ein Mensch im Einflussbereich der Nationalsozialisten überleben konnte, nicht etwa bei einer Flucht ins sichere Ausland.
  • „AUSGEGRENZT / DRANGSALIERT“ ist eine vergleichsweise neue Inschrift, die verwendet werden kann für Stolpersteine für die nicht direkt verfolgten „arischen“ Familienmitglieder von jüdischen Menschen, die verfolgt wurden. Analog zu „GEDEMÜTIGT / ENTRECHTET“ wird diese Inschrift nie verwendet, wenn es andere Stationen der Verfolgung gab.

Genereller Hinweis „Besondere Inschriften“

Immer wieder gibt es Schicksale, die mit den üblichen Stolperstein-Inschriften nicht zu erfassen sind. Besonders häufig ist dies bei Menschen der Fall, die im Widerstand gegen das NS-Regime aktiv waren. Sollte dies zutreffen, ist es am besten, statt einer Inschrift eine kurze Biografie zu schicken anhand der Gunter Demnig dann eine Inschrift entwickeln kann.