Die Synagoge an der Potsdamer Brücke

Es ist nicht die erste Synagoge in Berlin, wenn von der Synagoge an der Potsdamer Brücke (Schöneberger Ufer 26) die Rede ist, und auch nicht die zweite oder dritte, aber es ist die erste südlich des Landwehrkanals in der ständig wachsenden Schöneberger Vorstadt, die, als die Synagoge errichtet wurde (1875), bereits mehr als 10 Jahre zu Berlin gehörte.

Im Jahr 1840 war das Areal noch unbebaut, auch wenn es bereits einzelne Häuser entlang der Potsdamer Chaussee (ab 1841: Potsdamer Straße) gab, und die Maulbeerplantage, die zuletzt dem Seidenfabrikanten Pollack gehört hatte, war nicht mehr in Betrieb (s. mittendran vom 21. März 2022). Die Baugeschichte des Eckgrundstücks Potsdamer Straße 24 / Schöneberger Ufer 26 beginnt dann im Jahr 1863, der Besitzer des dort gelegenen „Café Boulévard“ war der Konditor J.A. Rosenthal – da gehörte dieser Teil der Schöneberger Vorstadt bereits zu Berlin (seit 1862). Und die Bauakte (Band 3) beginnt mit einem handfesten Streit unmittelbar vor Weihnachten 1866 (1) (Bild 1).

Bild 1: Meldung aus der Staatsbürger Zeitung vom 23.12.1866 (aus: Bauakte A Rep. 010-02 Nr. 32172 im Landesarchiv Berlin)

Der Streit beendete offenbar die Karriere des Konditors an der Potsdamer Brücke, der Bankier L.W. Niedlich übernahm das Gebäude und stellte Ausstellungsräume für die Königlich Landwirtschaftliche Hochschule zur Verfügung, die dort im April 1868 ein provisorisches Museum eröffnete, im Juni auch auf der zweiten Etage (2) (Bild 2) – der König (und spätere Kaiser, Wilhelm I.) kam zur Eröffnung. Aber auch diese Aktivitäten währten nicht lang: Der Bankier starb 1872, und die Niedlich´schen Erben verkauften an den Tiergarten-Synagogen-Verein (TSV), der auf der Fläche des Ausstellungsraumes eine Synagoge errichtete und das Wohnhaus links davon neu erbaute – die Synagoge wurde 1875/6 eröffnet. Bild 2 illustriert die Situation vor und nach dem Synagogenbau.

Bild 2: Drei Situationspläne der Ecke Schöneberger Ufer / Potsdamer Straße: im Jahr 1868 (Landwirtschaftliches Museum), 1876 (Synagoge) und 1896 nach der Höherlegung von Fahrbahn und Bürgersteigen (aus: Bauakte A Rep. 010-02 Nr. 32172 im Landesarchiv Berlin)

Bubenstreich & Meisterleistung

Im Vergleich zu dem kleinen juristischen Scharmützel am Anfang dieser Geschichte, als die Synagoge noch gar nicht gebaut war, war die juristische Auseinandersetzung um die Jahrhundertwende eine Schlacht, und ein „Bubenstück“ für die Berliner Administration (Magistrat, Polizeipräsidium), aber eine Meisterleistung für die juristische Kanzlei, die die Interessen des TSV vertrat – nachzulesen in den Akten A Rep.010-01-02 Nr. 2587 und 2588 (S. 216ff) im Landesarchiv Berlin. Seit der „Kreuzbergerkenntnis“ des Preußischen Oberverwaltungsgerichts Berlin von 1882 (3) in Sachen Aufgaben der Baupolizei – sich nicht um die Ästhetik des Bauens, sondern ausschließlich um die Abwehr von Gefahren zu kümmern – tat der Polizeipräsident dieses mit besonderer Hingabe, so auch in diesem Fall.

Im Jahr 1896 hatte der Magistrat der Stadt Berlin nämlich beschlossen, die Potsdamer Brücke erneut (nach 1848 und 1861) auszubauen, um sie dem zunehmenden Verkehrsfluss anzupassen. Dazu sollte eine Doppelbrücke entstehen derart, dass die Viktoria-Luise-Straße und die (alte) Potsdamer Straße diesseits der Brücke zusammenkamen und nicht vor der Brücke – es entstand das von den Berlinern „Spucknapf“ genannte Dreieck in der Brückenmitte, das den Blick auf den Kanal freigab (Bild 3 rechts).

Bild 3: Potsdamer Brücke um 1880 (links, vor dem Umbau) und nach dem Umbau ca. 1900 mit dem „Spucknapf“ (Dreieck) zwischen den beiden Brückenteilen. Die Synagoge ist auf dem rechten Bild auf der gegenüberliegenden Seite hinter den Bäumen zu sehen (Fotos: unbekannte Fotografen; gemeinfrei).

Der Brückenbau bedingte, dass die Potsdamer Straße und das Schöneberger Ufer und die Bürgersteige links und rechts höher gelegt wurden, und die Folge dessen ist noch heute zu besichtigen: An der Ecke zur Potsdamer Straße liegen die Hauseingänge des sogenannten Loeser & Wolff-Hauses nahezu einen Meter tiefer als die Bürgersteige (Bild 4), 1897 waren dies zwischen 22 und 85 cm.

Bild 4: Situation der Vertiefung der Hauseingänge im Loeser & Wolff-Haus (eigene Fotos, aufgenommen am 28.7.2022)

Die Baupolizei wies darauf hin, dass die provisorische Sicherung (durch einen hölzernen Zaun) unzureichend und dringend zu beseitigen sei. Dagegen wehrte sich der TSV mit einer Eingabe. Der Magistrat dachte sich eine einfache Lösung: anteilige Übernahme der Kosten in Höhe von insgesamt 9.000 RM (Faktor 7,4, also etwa 65.000 Euro an Kaufkraft heute (4)) für die (nur noch zwei) Beschwerdeführer (Magistratssitzung am 29. Juni 1898) – vermutlich hatten die anderen bereits aufgegeben und die Kosten selbst getragen. Nicht so jedoch der TSV: der beauftragte die Kanzlei Dr. Samter (Berlin, Mohrenstraße 65) mit der Wahrung seiner Interessen, und die machte Folgendes geltend:

Hatten vor dem Brücken-Neubau die Häuser – auch die Synagoge – reguläre Vorgärten (s. mittendran vom 22. Juni 2022, Bild 3; Mitte), so lagen diese nun unterhalb des Bürgersteiges, was nicht nur den Wert des Eigentums minderte, sondern auch ein Sicherheitsrisiko darstellte, das den Polizeipräsidenten auf den Plan gerufen hatte: In einer Verfügung an den Eigentümer des Hauses wurde dieser aufgefordert, diesen sicherheitsrelevanten Missstand durch entsprechende Maßnahmen schleunigst zu beseitigen „derart, daß Treppen und Futtermauern massiv, die gitterartigen Einfriedungen aus Eisen herzustellen sind und das durchwegs eine ordnungsgemäße Entwässerung der vertieft liegenden Geländeteile unter Anschluß an die städtische Kanalisation zu erfolgen hat“ – natürlich auf eigene Kosten.

Das wiederum empörte den TSV: Nicht nur hatte die Stadt die Höherlegung von Straße und Bürgersteige eigenverantwortlich und ohne Beteiligung der Anlieger initiiert, sie hatte auch einen Teil des Grundstücks des TSV in diese Maßnahme einbezogen, ohne den Eigentümer über diese „Enteignung“ zu informieren, nicht zu reden von entsprechender Kompensation: bis zu einer Breite von vier Metern des dem TSV gehörenden Bodens (des Vorgartens) auf der gesamten Grundstückslänge entlang der Potsdamer Straße, also etwa 20 Meter, und einen halben Meter entlang der 40 Meter Hausfront am Schöneberger Ufer, insgesamt mehr als 100 qm, waren auf diese Weise „eingezogen“ worden (s. Bild 2, rechts). Dafür sei Entschädigung zu fordern in Höhe von 89.928,20 RM, man reichte Klage ein (Schriftsatz vom 12. November 1899). In den nachfolgenden Verhandlungen erreichten die Juristen für den TSV einen beachtenswerten Vergleich: Die Stadt zahlte dem TSV eine Entschädigungssumme von 50.000 RM (ca. 350.000 Euro nach heutigem Wert), und sie übernahm die Kosten aller notwendigen Sicherungsmaßnahmen, die zuvor auf etwa 10.000 RM geschätzt worden waren.

Ein „Tempel der Millionäre“ – wirklich?

Warum aber baute der Tiergarten-Synagogen-Verein die Synagoge im Jahr 1875 an der Potsdamer Brücke, lagen doch die traditionellen Wohnbezirke der jüdischen Bevölkerung eher im Osten und Norden der alten Stadt, also dem, was heute „Scheunenviertel“ genannt wird (s. mittendran vom 22. Juni 2022). Und warum wurde diese Synagoge im Volk der „Tempel der Millionäre“ genannt (5)?

Während in den früheren Jahren der größte Teil der Juden im Zentrum wohnte und, abgesehen von der Tiergartenstraße im „Alten Westen“, die Oranienburgerstraße von den begüterten Juden bevorzugt wurde“ (6), zogen diese mit der Entstehung neuer Stadtviertel (Lützowviertel, Hansaviertel) in den „neuen Westen“;  der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung blieb bei etwa 4 bis 5% von insgesamt 4 Mio. Einwohnern 1925 (7).

Im Israelischen Staatsarchiv in Jerusalem (NLI) (8) fanden sich Dokumente, die vermutlich mit dem letzten Kassenwart des TSV den Weg nach Jerusalem gefunden hatten, darunter die (neue) Satzung des Vereins von 1905, das Kassenbuch des Vereins aus den Jahren 1926/1927, und eine undatierte Mitgliederliste. Diese erlauben einen Einblick in die Vereinsgeschichte.

Gemäß den Eintragungen im Berliner Adressbuch dieser Jahre waren die ersten Vorsitzenden des TSV ein Rentier Oppenheim, ein Kommerzienrat Lachmann, ein Bankier Bamberger und ein Kaufmann Unger. Sie blieben auf ihren Vorstandsposten für die nächsten 20 Jahre, nur zweimal wurde ein Vorstandsmitglied ersetzt: 1893 kam für den verstorbenen Kommerzienrat Lachmann der Rentier Meyer, der 1900 durch den Direktor Leszinski ersetzt wurde – das klingt noch nicht nach Millionären.

Da 1896 in unmittelbarer Nähe in der Lützowstraße 16 eine neue und große Synagoge erbaut worden war, überraschte es, dass die Synagoge an der Potsdamer Brücke nicht nur fortbestand, sondern dass in der Satzung von 1905 auch ausdrücklich als Zweck des Vereins festgelegt wurde „die Erhaltung des bisher in der ´Synagoge an der Potsdamer Brücke` gepflegten jüdischen Gottesdienstes in dieser selbst oder in einem andern zu mietenden oder zu erwerbenden Grundstück. Der Gottesdienst soll nach dem bisher in der Synagoge an der Potsdamer Brücke geübten Ritus abgehalten werden“ (8). Mit anderen Worten: Der Verbleib am bisherigen Ort war zwar noch nicht sicher, aber der Ritus gebot, nicht in die neue Synagoge an der Lützowstraße zu wechseln. Die war nämlich von der liberalen jüdischen Gemeinde Berlins errichtet worden, wie auch die übrigen neuen Gemeindesynagogen in anderen Stadtbezirken, aber die Synagoge an der Potsdamer Brücke war eine konservative, an traditionellen Riten orientierte Gemeinde, die Neuerungen (Orgelmusik, Aufhebung der Sitzordnung/Trennung von Männern und Frauen, deutsche und nicht hebräische Sprache etc.) ablehnte. Es gab in Berlin eine Vielzahl solcher traditioneller Privatsynagogen (6).

Wo wohnten die Gemeindemitglieder?

Konnte die neue Synagoge in der Lützowstraße bis zu 2000 Personen aufnehmen, so waren die Privatsynagogen alle kleiner, was sich auch an der Mitgliederliste des TSV zeigt; sie spiegelt vermutlich den Stand im Jahr 1910, da die ersten sechs Vorstandsmitglieder (siehe oben) nicht mehr als Mitglieder geführt wurden. Sie enthält nur 135 Namen (nebst Adresse und jährlichem Mitgliedsbeitrag, mind. 10 Mark, Jahresgesamteinnahmen ca. 4500 Mark, da einige wenige Mitglieder bis zu 500 Mark zahlten). Da hinter jedem Namen eine Familie stecken kann, muss man von 400 bis 500 Personen ausgehen, für die die Synagoge das zuständige Gotteshaus war.

Um den Einzugsbereich dieser Synagoge zu erfassen, wurden die Adressenangaben der Mitgliedsliste auf einen Stadtplan Berlins aus dieser Zeit übertragen. Dabei zeigt sich, dass weniger als die Hälfte der Mitglieder in unmittelbarer Nähe der Synagoge wohnte, also im „Lützow-Viertel“ zwischen Landwehrkanal im Norden, der Kurfürstenstraße im Süden, dem Zoo im Westen und der Berlin-Potsdamer Eisenbahn (oder der Park am Gleisdreieck heute) im Osten – hier in der sog. Schöneberger Vorstadt wohnten um 1910 etwa 75.000 Menschen, 1867 waren es noch 17.000 gewesen.

Aber das Einzugsgebiet des TSV reichte weit in den Osten, jenseits der alten Stadtmitte, schloss das traditionell jüdische „Scheunenviertel“ ebenso ein wie die Friedrichstadt, aber vor allem umfasste es die neueren Wohngebiete im Westen der Stadt, das Hansaviertel, und die neuen Wohngebiete in Schöneberg, Charlottenburg und Wilmersdorf bis hin nach Dahlem (Bild 5), was auch die Analyse von 1933 bestätigt (7). In einigen Fällen war den Angaben aber nicht zu entnehmen, ob es sich um die Wohnadresse oder die Dienstadresse handelte.

Bild 5: Die Wohnorte der Mitglieder des Tiergarten-Synagogenvereins laut Mitgliederliste. Die 135 Adressen in der Liste (um 1910) wurden wegen höherer Auflösung der digitalen Vorlage auf einen Stadtplan Berlins von 1891 projiziert (sog. Sineck-Plan von 1891, gemeinfrei), daher sind einige der Wohngebiete noch nicht bebaut, sondern erst projektiert. Der gelbe Punkt markiert die Lage der Synagoge an der Potsdamer Brücke.

Welche Berufe hatten sie?

Die Mitgliederliste enthielt in einigen Fällen auch Angaben über den Beruf der Betreffenden, diese wurde durch eine systematische Suche im Berliner Adressbuch für 1905 und 1910 ergänzt und ergab das Folgende: Unter den 23 Mitgliedern des Vorstands in der Zeit zwischen 1877 und 1926 (bis 1909 waren es immer vier, danach fünf Vorstandsmitglieder) waren neun Direktoren, vier Bankiers, drei Kaufleute, zwei Rechtsanwälte und zwei Rentiers, bei dreien waren kein Beruf zu ermitteln. Aber bei einem Synagogenvorstand würde man auch keinen soziologischen Spiegel der Gesellschaft erwarten.

Von den 135 namentlich genannten Mitgliedern des Vereins (einschließlich Vorstand) im Jahr 1910 konnten wir in 104 Fällen den Beruf ermitteln. Es fanden sich nahezu gleich viele Bankiers (20, einschl. drei Geld-Makler, eine Ehefrau eines Bankiers) und Kaufleute (19, diverse Branchen), 15 Rentiers (darunter drei Frauen), 13 Fabrikanten (diverse Produkte, darunter zwei Kommerzienräte, drei Posamentiere), zehn Juristen (acht Rechtsanwälte, zwei Justizräte), sieben Mediziner (darunter zwei San.-Rat, ein Apotheker), sechs Direktoren (diverse Branchen), sechs Verleger (darunter ein Buchdrucker, zwei Antiquare), fünf weitere Akademiker (drei Rabbiner, ein Dozent, ein Prediger), ein Ingenieur, ein Künstler und ein Juwelier; ein Mitglied ohne Berufsangabe war verstorben. Auch wenn Berufsbezeichnungen wie Kaufmann, Bankier, Fabrikant oder Direktor wenig aussagen über deren Stellung oder gar ihr Einkommen, so kann man doch davon ausgehen, dass die Mitglieder des TSV überwiegend zur vermögenderen Bevölkerung gezählt haben. Das Wort vom „Millionärstempel“ mag daher auf einige, aber sicherlich nicht auf alle zugetroffen haben.

Das Kassenbuch

Das Kassenbuch stand leider bislang nicht zur Verfügung, allein die Digitalisierung hätte 200 Euro gekostet. Aber es könnte letzten Aufschluss geben über die Herkunft der Gelder, mit denen beispielsweise die fünf Lehrer der Synagoge bezahlt wurden, die Kantoren und natürlich der Rabbiner – mit den 5000 Mark Einnahmen pro Jahr aus Mitgliedsbeiträgen allein war das nicht zu stemmen.

Im Jahr 1928 verkaufte der TSV das Grundstück an die geschiedene Frau Regierungsrat Lucie Sommergut geb. Loeser (Charlottenburg, Kurfürstendamm 54/55). Dann wurde dort die Zigarrenfabrik Loeser & Wolff gebaut – das Haus, das heute noch dort und unter Denkmalschutz steht. Der Kaufpreis war 1,2 Mio. Reichsmark (Kaufkraft: etwa 4,4 Mio. € heute) – am Ende war aus dem Millionärstempel also wenigstens ein Millionentempel geworden.

Literatur

  1. Landesarchiv Berlin: A Rep. 010-02 Nr. 32170 bis 32172 (Bauakte Schöneberger Ufer 26)
  2. Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Führer durch das Museum. Verlag von Paul Parey, Berlin 1893
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzbergerkenntnis
  4. Deutsche Bundesbank. Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge (Stand 2021) mit Kaufkraftäquivalenten historischer Beträge in deutschen Währungen seit 1810 – Gulden, Taler, Mark, Reichsmark, D-Mark. https://www.bundesbank.de/resource/blob/615162/13c8ab8e09d802ffcf2e5a8ae509829c/mL/kaufkraftaequivalente-historischer-betraege-in-deutschen-waehrungen-data.pdf)
  5. Nicola Galliner, Hrsg. Wegweiser durch das jüdische Berlin. Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Berlin 1987
  6. Max Sinasohn: Die Berliner Privatsynagogen und ihre Rabbiner, 1671-1971. Zur Erinnerung an das 300jährige Bestehen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Jerusalem 1971.
  7. Friedrich Leyden. Gross-Berlin. Geographie der Weltstadt. Gebr. Mann Verlag, Berlin 1995 (Reprint der Ausgabe von 1933).
  8. https://www.nli.org.il/en/books/NNL_ALEPH002608165/NLI